Die Finanzaufsicht Bafin hat Details zu ihren Plänen für einen Provisionsdeckel genannt. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) zufolge sollen die Versicherer maximal 2,5 Prozent der von Kunden während der Vertragslaufzeit zu zahlenden Prämien für Abschlussprovisionen an Vermittler ausgeben dürfen. Die 2,5 Prozent können aber auf insgesamt 4,0 Prozent steigen, wenn Vermittler bestimmte Qualitätskriterien wie eine niedrige Stornoquote und eine geringe Anzahl von Kundenbeschwerden erfüllen. Wenn der Versicherer einem Vermittler darüber hinaus Dienstleistungen für IT, Marketing oder anderes vergütet, darf das die Summe nicht übersteigen, die ein fremder Dienstleister verlangen würde, so die SZ.

Die Zeitung beruft sich hierbei auf Frank Grund, den Chef der Bafin-Versicherungsaufsicht: Er habe diese Vorschläge auf einer "internen Tagung der Branche" unterbreitet. Die Behörde habe das bestätigt. Die Aufsicht hatte bereits im vergangenen November durchblicken lassen, dass sie keine harte Provisions-Obergrenze vorgeben möchte, aber einen "Richtwert".

VAG liefert juristische Begründung für Deckel
Die Grundlage für diesen findet die Behörde in Paragraf 48 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), der durch das IDD-Umsetzungsgesetz geändert wurde. Die entsprechenden Passagen schreiben vor, dass die Vergütung des Vertriebs nicht mit der Pflicht von Versicherern, im "bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidieren darf". Etwaige Interessenskonflikte, die Kunden schaden könnten, müssen identifiziert und ausgeräumt werden. Die Aufsicht zählt hohe Provisionen zu diesen Fehlanreizen.

Mit dem Vorschlag könnte die Bafin laut der Zeitung den Politikern den Wind aus den Segeln nehmen, die ein vollständiges Provisionsverbot oder eine harte Deckelung von 2,5 Prozent verlangen. Die meisten Fachpolitiker seien sich einig, dass die aktuell gezahlten Provisionen angesichts der Minizinsen zu hoch sind und die seit langer Zeit rückläufigen Renditen für die Kunden bei Beibehaltung der bisherigen Usancen weiter schrumpfen.

Diskussion über Lebensversicherungsreformgesetz und Provisionen im Mai
Das Provisions-Thema kommt allerdings spätestens im Mai ohnehin in Berlin auf den Tisch: Dann wird das Finanzministerium der SZ zufolge den Bericht über die bisherigen Erfolge oder Misserfolge des Lebensversicherungsreformgesetzes aus dem Jahr 2014 vorlegen.

Diese schreibt einen Höchstzillmersatz von 2,5 Prozent vor. Das heißt: Der Versicherer darf sich maximal direkt diese Summe aus den Kundenbeiträgen für Vertriebskosten zurückholen. Das Gesetz verbietet es der Assekuranz aber nicht, den Kunden anderweitig, etwa über die Verwaltungskosten, die Provisionen in Rechnung stellen. (jb)