Die Finanzaufsicht Bafin hat der Wurstwelten GmbH aus Bielefeld aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die Gesellschaft, die offiziell Wurstwaren vertreibt, hatte auf Grundlage von Darlehensverträgen ("Privat–Darlehen") gewerbsmäßig Gelder angenommen. Diese waren der Behörden zufolge unbedingt rückzahlbar, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Das stellt ein Einlagengeschäft nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz dar, für welches die Gesellschaft aber keine Bafin-Lizenz hat. (jb)