Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bereitet sich bereits darauf vor, ab dem kommenden Jahr über Fondsvermittler zu wachen, die bislang der Gewerbeaufsicht unterstehen. Das geht aus der Broschüre "Aufsichtsschwerpunkte 2020" hervor, die die Behörde Ende vergangener Woche veröffentlicht hat.

Schon seit Juli 2019 ist bekannt, dass die Bundesregierung die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater, die mit Erlaubnis gemäß Paragraf 34f oder 34h Gewerbeordnung arbeiten, zum 1. Januar 2021 auf die Bafin übertragen möchte. Das Vorhaben stößt in der Branche auf harsche Kritik: Maklerverbände und branchennahe Anwälte meinen, es gebe keinen Grund, die bewährte Kontrolle durch die Industrie- und Handelskammern und Gewerbeämter aufzugeben. Die große Koalition in Berlin dagegen pocht darauf, für ein einheitliches Aufsichtsniveau zu sorgen. Banken und andere KWG-Institute werden bereits von der Bafin überwacht.

"Angleichung der Aufsichtsanforderungen"
Im Dezember veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Referentenentwurf – entschieden ist aber noch nichts. Dennoch rüstet sich die Bafin bereits für die anstehende Aufgabe: "Damit eine reibungslose Übernahme der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler gewährleistet werden kann, arbeitet die Wertpapieraufsicht mit besonderem Schwerpunkt an der Angleichung der Aufsichtsanforderungen und Aufsichtshandlungen im Hinblick auf alle am Vertrieb von Finanzinstrumenten beteiligten Personen", heißt es in den "Aufsichtsschwerpunkten 2020". Gleichzeitig entwickle die Wertpapieraufsicht "Eckpunkte für eine Verwaltungspraxis, damit ab 2021 eine gleichförmige Aufsicht über die Einhaltung von Verhaltens-, Organisations- und Prüfungspflichten gewährleistet werden kann".

Die Ankündigung der Bafin unterstreicht, dass Vermittler nicht auf eine Sonderbehandlung hoffen dürfen. Elisabeth Roegele, die Chefin der Wertpapieraufsicht, hatte bereits im September betont, ihre Behörde könne für eine "einheitliche Aufsichtspraxis sorgen, also dafür, dass freie Finanzanlagenvermittler nach Standards beaufsichtigt werden, die mit denen für Banken vergleichbar sind" (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Versicherungsaufsicht nimmt Provisionen ins Visier
Ein weiterer Aufsichtsschwerpunkt 2020 betrifft die Versicherer: Die Bafin kündigt an, den Umgang der Assekuranz mit der Vertriebsvergütung genauer unter die Lupe zu nehmen. "Dabei nutzt die Versicherungsaufsicht die Erkenntnisse der jüngsten Abfrage zu den Provisionszahlungen in der Lebensversicherung", heißt es in dem Papier.

Dass die Behörde die Vertriebsvergütung ins Visier nimmt, liegt wohl vor allem daran, dass sich die Koalition bislang nicht auf einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung einigen konnte. Frank Grund, der Chef der Versicherungsaufsicht, hatte bereits vor gut einem Jahr angekündigt, dass die Bafin notfalls im Alleingang gegen überzogene Provisionen vorgehen werde, falls es kein entsprechendes Gesetz geben sollte. (bm)