Die Finanzaufsicht Bafin hat am vergangenen Freitag (29.9.) einen Sonderbeauftragten für die Deutsche Bank bestellt. Dies teilt die Behörde auf ihrer Website mit. Er soll überwachen, dass das Institut die Probleme im Kundenservice der Postbank und der DSL Bank zügig und vollständig beseitigt. Bei beiden Banken ist das Privatkundengeschäft von erheblichen Schwierigkeiten betroffen.

Der Sonderbeauftragte wird der Bafin regelmäßig berichten. Er wird seinen Fokus darauf richten, dass die Postbank und die DSL Bank neue Kundenaufträge in einer angemessenen Frist erledigen und liegengebliebene Aufträge rasch abarbeiten. Die Finanzaufsicht hat diese Maßnahme nach eigenen Angaben ergriffen, um die kollektiven Interessen von Verbrauchern zu schützen.

Probleme durch IT-Migration
Die Deutsche Bank überführt derzeit die Kundendaten der seit 2009 sukzessive übernommenen Postbank in ihre Systeme. Bei dem Projekt "Unity" kam es jedoch zu großen Schwierigkeiten. Diese führten dazu, dass Kunden zeitweise nicht auf ihre Konten zugreifen konnten. Zudem war der Kundenservice kaum erreichbar. 

Auch bei der DSL Bank, einer auf Immobilienfinanzierungen und Privatkredite spezialisierten Zweigniederlassung der Deutschen Bank, war es in den vergangenen Monaten zu Problemen im Kundenservice gekommen. Die Bafin hatte daher Anfang September zuerst die Postbank öffentlich gerügt. Wenig später hatte sie einem Artikel im "Handelsblatt" zufolge auch die Defizite bei der DSL Bank kritisiert und die Deutsche Bank aufgefordert, diese zu beheben. Für die Schwierigkeiten bei der Postbank hat sich der Vorstandschef der Deutschen Bank, Christian Sewing, kürzlich entschuldigt.

Bereits der zweite "Aufpasser"
Es ist bereits das zweite Mal in der Amtszeit von Vorstandschef Christian Sewing, dass die Finanzaufsicht der Deutschen Bank einen "Aufpasser" ins Haus schickt, erinnert die Nachrichtenagentur "Bloomberg". 2018 hatte die Behörde einen Sonderbeauftragten ernannt, der die Fortschritte des Instituts bei der Verbesserung ihrer internen Kontrollen überwachen sollte. Die Bestellung eines solchen Beauftragten ist eine der schärfsten Sanktionsmaßnahmen, die der Bafin zur Verfügung stehen. (am)