Die Finanzaufsicht Bafin hat für die Umweltbank einen Sonderbeauftragten bestellt. "Er soll überwachen, dass das Institut eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellt", schreibt die Aufsicht in einer Mitteilung vom Montag (4.3.). Daneben müsse das in Nürnberg ansässige Institut unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um bestimmte Verhaltens- und Organisationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WphG) einzuhalten. Hier habe das Institut Defizite, das seit Jahresbeginn einen neuen Sprecher des Vorstands hat.

"Die Geschäftsleitung begrüßt die Bestellung und erwartet, dass die Aufsicht so noch schneller Transparenz hinsichtlich der erzielten Fortschritte bekommt. Das Ziel der schnellstmöglichen Beseitigung der Defizite teilt die Umweltbank zu 100 Prozent", zitiert das "Handelsblatt" aus einer Antwort der Umweltbank auf eine Anfrage zu dem Vorgang.

Sonderprüfung 2022
Der Bafin zufolge muss eine Bank gemäß Paragraf 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet. Nun hatte eine Sonderprüfung im Jahr 2022 ergeben, dass das bei der Umweltbank nicht in allen Bereichen der Fall war, vor allem nicht im Kreditgeschäft. Das sollte das Institut ändern – offenbar schafft die Bank es alleine nicht. 

Daneben muss die Bank Missstände bei ihren Verhaltenspflichten abstellen, die in Abschnitt 11 WphG aufgelistet sind. So müsse sie Kunden Informationen geben, die "redlich und eindeutig sind" und "nicht in die Irre führen dürfen". Das betreffe auch die Werbung der Banken. Zudem dürfe sie nur unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungen Dritter annehmen. (jb)