Die Bundesregierung möchte den bei der Finanzaufsicht Bafin angesiedelten Verbraucherbeirat stärken. Künftig soll dieser mindestens drei Mal jährlich einberufen werden – bislang tagte er ein Mal im Jahr. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Verweis auf den Entwurf des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes, den das Bundesfinanzministerium (BMF) vorgelegt hat. Ferner solle der Beirat bei der Vorbereitung der Sitzungen und bei Empfehlungen oder Stellungnahmen an die Bafin von einem Sekretariat unterstützt werden. 

Aufgabe des 2013 gestarteten Verbraucherbeirats ist es, Expertise zu Grundsatzfragen des Verbraucherschutzes einzubringen. Die zwölf von der Aufsicht und dem BMF gemeinsam bestellten Mitglieder sollen über besondere Erfahrungen im finanziellen Verbraucherschutz verfügen. Da die Mitglieder nahe am Kunden sind, sollen sie die Bafin auch auf neue Entwicklungen mit absehbaren Auswirkungen auf Verbraucher aufmerksam machen.

Lob und Tadel vom VZBV 
Verbraucherschützer begrüßen die Gesetzesinitiative, bewerten sie gleichzeitig jedoch als nicht ausreichend. "Wir sind aber immer noch weit von unserem Ziel entfernt. Es muss viel mehr darum gehen, die Bafin klarer im Sinne des kollektiven Verbraucherschutzes aufzustellen", sagte Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), gegenüber der Zeitung. Mohn, die zugleich Vorsitzende des Verbraucherbeirats ist, fordert, dass der Gesetzgeber die Maßnahmen, die der Bafin zur Verfügung stehen, präzisieren solle. 

Dazu hat der VZBV bereits vor einigen Monaten Vorschläge gemacht. So sollte die Bundesregierung der Bafin erleichtern, auch Urteile von Zivilgerichten mit verbraucherschützender Wirkung für allgemeinverbindlich zu erklären. Nach derzeitiger Rechtslage darf die Bafin erst dann eingreifen, wenn eine Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof abschließend geklärt ist. (jb)