Die Finanzaufsicht Bafin ist Behauptungen der Polarstern Capital GmbH entgegengetreten, wonach diese eine Erlaubnis gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) für den Betrieb von Bankgeschäften oder das Erbringen von Finanzdienstleistungen innehat. Dies ist laut Bafin nicht der Fall, weshalb die Kontrolleure die Gesellschaft auffordert, die unkorrekten Angaben zu ihrem rechtlichen Status zu korrigieren. Das Unternehmen untersteht damit auch nicht der Aufsicht der Bafin. 

Des Weiteren schreibt die Firma aus dem westfälischen Salzkotten auf ihrer Internetseite https://polarstern.capital/de, den ersten von der Bafin regulierten Krypto-Fonds lanciert zu haben, was ebenfalls nicht stimmt. (jb)