Die Finanzaufsicht Bafin hat die "Deutsche Gesundheitskasse DeGeKa VVaG" aus Dresden angewiesen, sämtliche Mitgliedsverträge mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen und das Versicherungsgeschäft einzustellen. Der Bescheid kommt rund drei Wochen nachdem die Behörde vor Unternehmen gewarnt hatte, das Versicherungen ohne die dafür notwendige Erlaubnis der Bafin anbietet (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Von der Anordnung sind laut der Meldung der Bafin insbesondere die Krankenversicherung sowie die Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherungen betroffen, die mit der Mitgliedschaft in der DeGeKa verbunden sind. Die zivilrechtliche Wirksamkeit bereits abgeschlossener Verträge bleibe zunächst unberührt. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft sofort und mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.

Der Versicherer ist der Behörde zufolge kein in Deutschland zugelassenes Versicherungsunternehmen im Sinne von Paragraf 5 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch Paragraf  193 Versicherungsvertragsgesetz. Eine Mitgliedschaft in der DeGeKa entbinde Personen mit Wohnsitz in Deutschland daher nicht von der Pflicht, eine Krankheitskostenversicherung bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen. (jb)