Die Finanzaufsicht Bafin hat sich seit kurzem auch dem Anlegerschutz verschrieben, tut sich mit dem geplanten Verbot von "finanziellen Differenzgeschäften" (Contracts for Difference oder CFDs) aber wahrscheinlich keinen Gefallen. Die von der Behörde ins Visier genommene Unter-Kategorie, die über eine sogenannte Nachschusspflicht verfügen, machen nach Statistiken und Angaben des deutschen CFD-Verbandes nur einen verschwindend kleinen Bruchteil des Marktes aus. Das Verbot, das die Aufsicht mit dem Verweis auf ihr Mandat des kollektiven Verbraucherschutzes derzeit prüft, wäre letztlich überflüssig.

Mit den CFD-Kontrakten wetten Anleger gehebelt auf die Kursentwicklung eines Basiswertes. Dies kann beispielsweise ein Index, eine Aktie, ein Rohstoff, ein Währungspaar oder ein Zinssatz sein. Der Kapitaleinsatz ist verglichen zu einem Direktinvestment gering. Entwickelt sich der Basiswert in die vom Anleger vermutete Richtung, gewinnt der CFD an Wert – geht die Spekulation nicht auf, verliert er Geld bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Übersteigt diese Differenz das eingesetzte Kapital, muss der Anleger bei einigen Produkten aber den Unterschiedsbetrag aus seinem sonstigen Vermögen ausgleichen – er verliert also ungünstigstenfalls mehr als sein zunächst eingesetztes Geld. "Das Verlustrisiko ist bei CFDs mit Nachschusspflicht für den Anleger unkalkulierbar. Aus Verbraucherschutzgründen können wir das nicht akzeptieren", begründete Bafin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele das Einschreiten der Aufsicht (lesen Sie dazu auch den Kommentar "Bafin nimmt CFDs ins Visier: Muss das wirklich sein?" von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch).

Nur 3.000 CFDs betroffen
Nach Angaben des CFD-Verbandes sei diese Nachschusspflicht im Tagesgeschäft aber fast nie ein Thema. Rafael Alexander Neustadt, Geschäftsführer des CFD-Verbandes, erklärte auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE, dass von rund 71 Millionen Transaktionen im Jahr 2015 nur 3.000 von einer Nachschusspflicht betroffen gewesen seien – macht rechnerisch einen Anteil von 0,04 Promille! Der Verband möchte daher nach Angaben Neustadts diese und andere Fakten bei einem für Mitte März anberaumten Treffen kit der Bafin erläutern.

Vielleicht legt der CFD-Verband dann auch aktuelle Zahlenn zu den Kontrakten mit Nachschusspflicht vor. In der Jahresstatistik für 2016 sind diese nicht erhalten. Die Statistik zeigt aber, dass der Markt für CFDs im vergangenen Jahr insgesamt geschrumpft ist. So ist das gehandelte Volumen um sechs Prozent auf 1.847 Milliarden Euro zurückgegangen. Die Zahl der Handelstransaktionen sank ebenfalls – um 3,5 Prozent auf etwa 68,6 Millionen. Allerdings erhöhte sich die Zahl der CFD-Konten um 37 Prozent auf 173.587. (jb)