Die Finanzaufsicht Bafin hat den Entwurf eines neuen Rundschreibens veröffentlicht, mit dem neue EU-Vorgaben zur Überwachung von Bankprodukten im Privatkundengeschäft umgesetzt werden sollen. Die Branche kann bis Ende August zu den geplanten Regeln Stellung nehmen.

Das Rundschreiben basiert auf entsprechenden Leitlinien, die die europäische Bankenaufsicht EBA bereits im Juli 2015 veröffentlicht hatte. Die unter dem Begriff "Product Oversight and Governance Arrangements for Retail Banking Products” (POG) zusammengefassten Regeln sollten eigentlich schon seit Beginn dieses Jahres gelten. Die Bafin erbat sich aber etwas mehr Zeit – weite Teile der Branche hatten die Vorgaben lange Zeit ohnehin kaum zur Kenntnis genommen. (Lesen Sie zu den Hintergründen auch den Artikel "Vergessene Regulierung" in FONDS professionell 4/2016 auf Seite 328. Angemeldete FONDS professionell KLUB-Mitglieder können den Beitrag auch hier im E-Magazin abrufen.)

Finanzberater mit Gewerbeerlaubnis mittelbar betroffen
Ziel des neuen Rundschreiben sei es, "den Verbraucherschutz bei den am Markt angebotenen Finanzprodukten zu stärken", betont die Bonner Behörde. Das Rundschreiben verpflichte die Institute dazu, bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Finanzprodukten "stets die Verbraucherinteressen im Fokus zu behalten". Konkret enthält der Entwurf Vorgaben zu Regelungen im internen Kontrollsystem, zur Definition eines Zielmarktes für die Finanzprodukte, zur Analyse und laufenden Überwachung der Produkte sowie zu deren Vertrieb.

Als "Finanzprodukt" gelten im konkreten Fall unter anderem Verbraucherdarlehensverträge, Einlagen und Bausparverträge. Finanzberater mit Gewerbeerlaubnis sind von den künftigen Regelungen mittelbar insoweit betroffen, dass sie den Banken helfen müssen, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten, etwa wenn sie Bausparverträge vermitteln.

Stellungnahmen bis 31. August möglich
Der Entwurf des achtseitigen "Rundschreibens zur Überwachung und Steuerung von Finanzprodukten im Privatkundengeschäft" steht hier zum Download zur Verfügung. Stellungnahmen nimmt die Bafin bis 31. August entgegen. Die Behörde wir diese Eingaben bewerten und im Anschluss die Branchenverbände zu einer mündlichen Anhörung einladen. (bm)