Wenn es um Investments geht, verhalten sich viele deutsche Anleger nicht wie ein rational denkender "Homo oeconomicus", sondern sehr naiv bis schlichtweg gierig. Das nutzen Anbieter von dubiosen und oftmals von den Behörden nicht genehmigten Kapitalanlagen und Versicherungslösungen aus.

Hilfe bekommen Verbraucher aber vonseiten der Finanzaufsicht Bafin: Die Abteilung Q3 der Behörde ermittelt gegen Anbieter des sogenannten "schwarzen Kapitalmarktes" und zieht sie auch aus dem Verkehr (lesen Sie dazu auch den Artikel "Down by Law" in der Ausgabe 1/2014 von FONDS professionell). Die Spezialisten mussten 2016 erheblich mehr Fälle wegen unerlaubter Bank-, Finanz- und Versicherungsgeschäften bearbeiten als noch im Vorjahr, wie aus dem Bafin-Jahresbericht hervorgeht: Im Vorjahr startete die Bafin  nicht weniger als1.113 neue Ermittlungsverfahren zu illegalen Geschäften – rund 40 Prozent mehr als in den Vorjahren (siehe Tabelle).

Wegen der Minizinsen müssen die Bafin-Ermittler überdurchschnittlich häufig bei Sachwertinvestitionen einschreiten, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Einlagengeschäfte darstellen oder als Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eine Erlaubnis benötigen könnten. Anbieter sind aber offenbar sehr kreativ darin, diese Plichten zu umgehen, wie die Behörde FONDS professionell ONLINE auf Anfrage erklärte.

Quelle: Bafin

Besser vernetzt
Die Bafin interpretiert die im Vergleich zu 2015 deutlich gestiegene Zahl an Ermittlungsverfahren nicht in dem Sinne, dass mehr Personen gegen das Gesetz verstoßen haben. Ein Sprecher erklärte, das Plus habe vielmehr zwei andere Gründe: "Zum einen erhält die Bafin als Eingriffsbehörde durch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und Verbraucherschutzeinrichtungen, darunter dem neu geschaffenen Finanzmarktwächter, und gesteigerte öffentliche Wahrnehmung mehr Hinweise von diesen Seiten, die zur Einleitung von Ermittlungsverfahren führen."  Auch die Anfang eingerichtete Whistleblower-Hotline hat einige Hinweise zusätzlich gebracht (FONDS professionell ONLINE berichrtete).

Zum anderen seien 2013 mit dem KAGB Unternehmen erstmals unter die Aufsicht der Finanzaufsicht gestellt worden, die unbeabsichtigt oder wissentlich die notwendigen Schritte zur Lizensierung versäumt hätten.

Weniger Auskunftsersuche…
Der Jahresbericht der Behörde enthält noch weitere interessante Zahlen zum schwarzen Kapitalmarkt: So stellt die Bafin immer seltener "förmliche Auskunfts- und Vorlegungsersuche". Diese sind das sanfteste Druckmittel der Behörde, um Verdächtigen Informationen abzuringen, die Hinweise auf unerlaubte Geschäfte entweder untermauern oder entkräften.

Auch für diese Entwicklung, die auf den ersten Blick im Widerspruch zu den vielen neuen Ermittlungsverfahren steht, hat die Bafin eine Erklärung parat: Demnach lassen sich die Betroffenen immer öfter durch spezialisierte Anwaltskanzleien vertreten. "Diese wiederum kennen die rechtlichen Mittel der Aufsicht und setzte oft auf eine weniger konfrontative Auseinandersetzung, so dass die Bafin in vielen Fällen auf formlose Auskunftsersuchen zurückgreifen kann", erklärt der Behördensprecher. Zudem könnten die Mitarbeiter der Abteilung Q3 die benötigten Informationen aus den oben schon erwähnten Quellen oder auch via Kontenabrufen beziehen.

…aber mehr Hausbesuche
In vielen Fällen, in denen Betroffene die Kooperation verweigerten, sei zudem die förmliche Anfrage gar nicht sinnvoll: "Unter Umständen könnte sie sogar den Erfolg der Ermittlungen gefährden", erklärt der Sprecher. Hier sei ein überraschender Besuch vor Ort geeigneter. Das tat die Bafin 2016 in 17 Fällen – öfter als in den beiden Jahren zuvor, aber seltener als 2013.

Die Behörde darf übrigens auch Zwangsgelder verhängen, um Personen und Gesellschaften, die nicht kooperieren, zum Reden zu bringen. 2016 hat sie sogar in einem Fall das Maximum von 250.000 Euro verlangt. Weitere Angaben machte der Sprecher aus Gründen der Verschwiegenheit nicht. (jb)