Die Finanzaufsicht Bafin hat Anleger davor gewarnt, Geschäfte auf Internet-Handelsplattformen einzugehen, die von nicht lizenzierten Anbietern betrieben werden. Dies betreffe insbesondere Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs, binäre Optionen und sogenannter Forex-Handel).

"Ein deutscher Internetauftritt der Handelsplattform und eine Kundenbetreuung in deutscher Sprache unter Angabe deutscher Telefonnummern bedeuten nicht, dass diese Unternehmen einen Sitz in Deutschland unterhalten", so die Behörde. Weiter betont sie, dass die Betreiber in der Regel keine Erlaubnis haben, diese Produkte in Deutschland anzubieten. Bei den Firmen handele es sich in vielen Fällen um Briefkastenfirmen.

Bafn nennt Namen von drei Plattformen
Die Aufsicht hat ferner drei Anbieter von illegalen Handelsplattformen öffentlich benannt: Die  Gum Ltd. mit der Webseite www.sternmarkets.com" und die Pairs Ltd. mit der Seite "www.weissfinance.com, beide mit Sitz auf den Marshallinseln. Die dritte Firma ist die BP1 LP aus Großbritannien, die die Seite "www.sternoptions.com" betreibt.

Alle drei offerieren den Handel mit binären Optionen sowie mit Differenzkontrakten auf Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe und Kryptowährungen. Für diesen Service, der hierzulande als Eigenhandel im Sinne von Paragraf 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 Kreditwesengesetz (KWG) eingestuft wird, ist aber eine Erlaubnis gemäß Paragraf 32 Absatz 1 KWG erforderlich. Über diese Lizenz verfügen alle nicht.

Hinzu kommt, dass die europäische Wertpapieraufsicht Esma den Handel mit binären Optionen verboten hat, für CFDs gelten Einschränkungen. Die Bafin selbst hat CFDs mit Nachschusspflicht vollständig verboten (FONDS professionell ONLINE berichtete). (jb)