Die Finanzaufsicht Bafin weist darauf hin, dass sie der Postal Bank keine Erlaubnis gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht somit nicht ihrer Aufsicht.

Wichtig sei ferner, dass die Bank, die ihren Unternehmenssitz nicht angibt, im E-Mail-Verkehr die Bezeichnung "La.banque-postale" verwende. Damit würde die Postal Bank fälschlicherweise suggerieren, dass eine Verbindung zur beaufsichtigten La Banque Postale mit Sitz in Paris bestehe.

Zudem gibt es offenbar eine Verbindung zu der ebenfalls illegal tätigen Cash Express Solution. Die Behörde schreibt nämlich weiter: "Die Postal Bank fordert Kunden der Cash Express Solution per E-Mail zur Zahlung von Geldbeträgen an Dritte auf, die aufgrund genehmigter Kreditanträge vor der Ausreichung der beantragten Darlehen als Gebühren für die Aktivierung von Guthaben berechnet würden." (jb)

Weitere 36 Gesellschaften, die in unberechtigter Weise eine KWG-32-Lizenz vorgeben und vor denen die Bafin daher seit Jahresbeginn warnen musste, sind: