Die Finanzaufsicht Bafin macht darauf aufmerksam, dass die "Inviniti AG" aus Freiburg im Breisgau keine Erlaubnis gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften besitzt. Die Gesellschaft, die sich auf ihrer Facebook-Seite unzutreffend als Investmentbank bezeichnet, untersteht also nicht der Aufsicht der Bonner Behörde. (jb)

Weitere 33 Gesellschaften, die in unberechtigter Weise eine KWG-32-Lizenz vorgeben und vor denen die Bafin daher seit Jahresbeginn warnen musste, sind: