Die Finanzaufsicht Bafin ist mit einer Warnung in eigener Sache an die Öffentlichkeit gegangen. Laut einer Pressemitteilung ist ein Fall bekannt geworden, in dem eine Privatperson eine angeblich von "poststelle@bafin.de" versandte Email-Nachricht erhalten hat. Diese sei mit der Signatur eines Exekutivdirektors ("Chief Executive Director") der Bafin unterzeichnet.

In der in betrügerischer Absicht verschickten Mail werden Empfänger dazu aufgefordert, eine Strafgebühr über ein Logistikunternehmen ("Excel Logistics PTD LTD") zu zahlen. Die Strafgebühr stehe in Verbindung mit "dem neuen Anti-Geldwäsche-Gesetz, das am 26. Juni 2017 in Kraft trat", wird in dem Schreiben vorgegaukelt.

Die Zahlung sei nötig, damit ein blockierter Geldbetrag, der für den Empfänger der Mail bestimmt sei, freigegeben werden könne. Die Behörde bittet alle Empfänger solcher Mails, nicht dem angegebenen Link zu folgen und diese E-Mails unverzüglich zu löschen. (jb)