Bafin weist PIM Gold in die Schranken
Die PIM Gold und Scheideanstalt versucht, in Deutschland für eine Anlagebeteiligung Kunden zu gewinnen – ohne den vorgeschriebenen Verkaufsprospekt, wie die Finanzaufsicht moniert.
Die Finanzaufsicht Bafin hat eine Warnung veröffentlicht: Nach Angaben der Behörde bietet die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH aus dem südhessischen Heusenstamm eine Vermögensanlage unter der Bezeichnung "Kinder Gold Konto" an. Entgegen Paragraf 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) sei hierfür aber kein Verkaufsprospekt veröffentlicht worden, der die nach dem Gesetz erforderlichen Angaben enthält.
FONDS professionell ONLINE bat die Gesellschaft am Montagvormittag um eine Stellungnahme. Die Anfrage der Redaktion zu dem Vorgang blieb bislang jedoch unbeantwortet. (jb)