Die Finanzaufsicht Bafin hat im vergangenen Jahr weniger Beschwerden von Kunden über Anlageberater aus Banken, Sparkassen und von Finanzdienstleistern wie unabhängigen Vermögensverwaltern bekommen. 2017 registrierte die Behörde in Summe 4.353 Einreichungen – 2016 waren es 4.996 Anzeigen gewesen, wie aus dem Jahresbericht 2017 der Bafin hervorgeht. Diese Angaben sind um Berichtigungsanzeigen bereinigt – Ende 2017 veröffentlichte vorläufige Zahlen hatten daher noch auf einen Anstieg der Kundenklagen hingedeutet (FONDS professionell ONLINE berichtete). 

Die meisten Beschwerden kamen von Kunden der regionalen Sparkassen oder Landesbanken. Berater von Privatbanken sowie Volks- und Raiffeisenbanken haben sich fast gleich häufig bei Kunden unbeliebt gemacht. Über Mitarbeiter von Finanzdienstleistern gab es absolut gesehen sehr viel weniger Klagen, allerdings ein paar mehr als 2016 (siehe Tabelle).

Beschwerden über Anlageberater

Quelle: Bafin

Die Bafin zählt aber nicht nur Beschwerden über die Berater – sie tritt gegebenenfalls auch in Aktion. Die Behörde überprüft laufend stichprobenartig die Klagen, die in dem Ende 2012 eingerichteten Beschwerderegister landen. Im Bedarfsfall prüft sie den Vorgang im Detail, inklusive eines möglichen Besuchs vor Ort. Im Jahr 2017 ging die Behörde in 28 Fällen Erkenntnissen nach, die auf die Unzuverlässigkeit von Anlageberatern und Vertriebsbeauftragten hindeuteten. In einem weiteren Verfahren untersagte die Aufsicht einem Mitarbeiter sogar die weitere Tätigkeit als Anlageberater. 

Im Zusammenhang mit diesen Untersuchungen hat die Behörde 207 auch eine Verwarnung ausgesprochen. Diese beruhe auf Beschwerdehäufungen: "Verschiedene Wertpapierdienstleistungsunternehmen hatten Beschwerden zu einem Anlageberater in das Mitarbeiter- und Beschwerderegister angezeigt. Die Untersuchung der Beschwerdesachverhalte ergab wiederholte Verstöße gegen die Wohlverhaltenspflichten, die in den Verantwortungsbereich des Mitarbeiters fielen", schreibt die Behörde. 

Geldbuße über 120.000 Euro
Zudem eröffnete die Bafin nach eigenen Angaben sechs neue Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen und schloss ebenfalls sechs solcher Verfahren mit einer Geldbuße ab. 13 Verfahren wurden eingestellt, davon zwölf aus Opportunitätsgründen. Aus dem Vorjahr waren noch 54 Verfahren anhängig. Die höchste Gesamtgeldbuße gegen eine Gesellschaft betrug in diesem Bereich 120.000 Euro. (jb)