Es kommt offenbar Bewegung in die nationale Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, deren Start für Februar 2018 vorgesehen ist. Das für die Umsetzung der Richtlinie federführend verantwortliche Bundeswirtschaftsministerium könnte bereits in diesem Monat die Umsetzung "anstoßen", wie das "Versicherungsjournal" unter Berufung auf unterrichtete Kreise meldet. Wichtiger für Vermittler ist aber ein Signal von der Finanzaufsicht Bafin. Diese möchte kein Provisionsverbot durch die Hintertür zulassen.

Frank Grund, Exekutiv-Direktor für die Versicherung bei der Bafin, hat klargestellt, dass Deutschland die Vorgaben aus Europa möglichst eins zu eins umsetzen werde. Im Rahmen eines Hintergrundgespräch des Berliner Assekuranz-Clubs von 1877 im Bundesverband der Assekuranz-Führungskräfte, bei dem Vertreter des Branchendienstes anwesend waren, kam Grund auch auf die IDD zu sprechen. Dabei betonte er dem Versicherungsjournal zufolge, dass der provisionsbasierte Vertrieb erhalten bleibt. Allerdings sei eine gesetzliche Stärkung der Honorarberatung in der Assekuranz möglich.

IDD: Kein Provisionsverbot, aber…
Zum Hintergrund: Grundsätzlich könnte die Bundesregierung ein Provisionsverbot einführen, weil die IDD die Entscheidung hierüber letztlich den einzelnen Mitgliedsstaaten überlässt. Die Versicherungsbranche ist in Unruhe, weil ein im Sommer veröffentlichtes Konsultationspapier der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa ausdrücklich Abschlussprovisionen bei Versicherungsanlageprodukten ins Visier nimmt (FONDS professionell ONLINE berichtete). Die IDD verbietet zwar Provisionen nicht, fordert aber zugleich, dass diese keine negativen Effekte auf die Qualität der Beratung haben dürfen. Diesen Punkt muss die Eiopa definieren, bevor die Kommission die Vorschläge absegnet.

Zur Präzisierung hat die Eiopa in dem Konsultationspapier eine Liste von Beispielen zusammengestellt, die ihrer Meinung nach ungeeignet sind für einen kundengerechten, qualitativ hochwertigen Beratungsservice. Etwas versteckt finden sich dort auch Provisionen, die größtenteils oder fast vollständig bei Abschluss des Versicherungsvertrages gezahlt werden. (jb)