Die Bafin legt ihr geplantes Verbot von Bonitätsanleihen auf Eis. Weil die Finanzbranche mit einer Selbstverpflichtung auf die Anlegerschutzbedenken der Behörde reagiert, stellen die Aufseher die avisierten Vertriebsbeschränkungen zurück. Sie werden nach sechs Monaten aber erneut prüfen, ob das Maßnahmenpaket der Branche wirkt.

Ende Juli hatte die Bafin den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit der sie den Vertrieb von Bonitätsanleihen an Privatanleger untersagen wollte (FONDS professionell ONLINE berichtete). Die Finanzaufsicht hatte dies unter anderem mit der Komplexität, der nicht nachvollziehbaren Preisbildung sowie der irreführenden Produktbezeichnung begründet. Bei Bonitätsanleihen erhalten Investoren am Laufzeitende ihren Einsatz nur dann zurück, wenn bei keinem der Referenzschuldner zwischenzeitlich ein Kreditereignis eintritt. Dabei muss es sich nicht um eine Insolvenz handeln, schon eine Schuldenrestrukturierung reicht aus.

Das geplante Verbot stieß in der Branche auf großen Widerstand. Das Volumen der ausstehenden Bonitätsanleihen beläuft sich auf mehr als sechs Milliarden Euro. Damit stehen die Papiere für rund zehn Prozent des gesamten deutschen Retail-Zertifikatemarktes.

Umfassende Selbstverpflichtung
In ihrer Selbstverpflichtung erlegt sich die Industrie, vertreten durch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und den Deutschen Derivate Verband (DDV), in zehn Grundsätzen mehr Transparenz und Anlegerschutz auf (lesen Sie hierzu auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch: "Der Weckruf hat geholfen"). Die Papiere sollen künftig als "bonitätsabhängige Schuldverschreibungen" bezeichnet werden. Damit wird der Begriff "Anleihe" vermieden, der Anleger in falscher Sicherheit wiegen könnte. Zudem werden die Papiere nur noch mit einer Mindeststückelung von 10.000 Euro emittiert – und stellen damit kein typisches Kleinanlegerprodukt mehr dar.

Außerdem dürfen sie nur noch an Anleger ab Risikobereitschaftsstufe 3 vertrieben werden. "Damit ist gewährleistet, dass Privatanleger keine Produkte angeboten bekommen, die nicht ihrem Risikoprofil entsprechen", lobt die Bafin. Auch die Qualität der Referenzschuldner soll steigen: Ihre Bonität muss im "Investment Grade"-Bereich liegen. Papiere, die sich auf mehrere Schuldner beziehen, dürfen nur noch angeboten werden, wenn damit eine tatsächliche Risikostreuung für den Kunden erreicht wird.

Kein Freibrief für die Branche
Die Empfehlung der DK und des DDV solle von den Instituten ab 1. Januar 2017 umgesetzt werden, teilten die Verbände mit. "Damit wird ein einheitlicher Marktstandard geschaffen, mit dem nach Auffassung der DK und des DDV die von der Bafin geäußerten Bedenken ausgeräumt werden."

Elisabeth Roegele, die zuständige Bafin-Exekutivdirektorin, sagte, mit der umfassenden Selbstverpflichtung könne der Zweck des avisierten Verbots – eine deutliche Verbesserung des Anlegerschutzes – in vergleichbarer Form erreicht werden. Ein Freibrief für die Branche ist das freilich nicht: "Wir werden in den nächsten sechs Monaten sehr genau beobachten, ob die Selbstverpflichtung Privatanleger, die in bonitätsabhängige Schuldverschreibungen investieren, in ausreichendem Maße schützt", so Roegele. (bm)