Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und die deutschen Städte sowie der Gemeindebund haben sich zusammen mit dem Sparkassenverband in einem Brief an das Bundesfinanzministerium gewandt. Sie befürchten, dass sie künftig keine Vertreter mehr in die Aufsichtsräte der Sparkassen entsenden dürfen. Dies berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ).

Hintergrund sind die Vorschläge der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Zentralbank (EZB) zur fachlichen Qualifikation von Leitungspersonal in Banken. Diese Anforderungen würden viele der kommunalen Kontrolleure nicht erfüllen.

Die deutschen Sparkassen sind in Trägerschaft von Städten, Gemeinden und Kommunen. Diese entsenden Vertreter in die Aufsichtsräte, um so ihre regionalwirtschaftlichen Interessen durch die Geldinstitute gewahrt zu wissen – beispielsweise mittels konkreter Finanzierungshilfen öffentlicher Projekte. Wie es abgesehen von der fachlichen Qualifikation um die kritische Distanz der Kontrolleure zu den eigentlich zu beaufsichtigenden Vorständen bestellt ist, rückt angesichts der hohen Vergütungen von Sparkassen-Chefs aktuell wieder in den Blick der Öffentlichkeit (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Verbände: Kein Interessenkonflikt durch kommunale Vertreter in Aufsichtsräten
Die Spitzenverbände geben der FAZ zufolge in ihrem Brief zu bedenken, dass die Vertretung der Kommunen in den Verwaltungsräten der Besitzstruktur und dem "öffentlichen Auftrag der Institutionen" geschuldet sei. Sie widersprechen auch der Ansicht der EZB und der EBA, die beide einen Interessenkonflikt sehen, wenn ein Mitglied im Aufsichtsorgan eine Position mit hohem politischem Einfluss bekleidet. "Die kommunalen Vertreter in den Verwaltungsräten üben der Natur der Sache nach keinen 'institutsfremden'  Einfluss auf die Institute aus", zitiert die Zeitung aus dem Schreiben.

Kommunen und Sparkassenverband  warnen zudem vor den Plänen der EZB für die Anforderungen an Mitglieder in Aufsichtsorganen. "Sie blenden die spezifischen öffentlich-rechtlichen Strukturen der Sparkassen aus und reduzieren die notwendige Kontrolle auf die bankwirtschaftlichen Aspekte der kommunalen Sparkassen", heißt es laut FAZ in dem Brief.  Die Sparkassen-Lobby verweist darauf, dass ein rein nach fachlicher Qualifikation besetztes Gremien keine bessere Kontrolle ausübe.

"Im Gegenteil haben sich kommunale Mandatsträger – wie zum Beispiel Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister – in den Kontrollgremien neben Fachexperten der Finanzwirtschaft seit Jahrzehnten bewährt", zitiert die FAZ weiter. Sie brächten Kenntnisse aus ihren Berufen als Unternehmer, Handwerker oder Dienstleister und Wissen über örtliche Strukturen sowie Lebenserfahrung und gesunden Menschenverstand mit. (jb)