Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) kritisiert das neue Rundschreiben 08/2023 (externer Link) der Finanzaufsicht Bafin zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft. "Es existieren bereits heute zahlreiche und detaillierte EU-Anforderungen an Bankprodukte im Privatkundengeschäft", zitiert die "Börsen-Zeitung" die DK, in der die Bankenverbände BVR, BdB, DSGV, VÖB und VDP zusammengeschlossen sind. Zudem halten die Verbände die Umsetzungsfrist bis zum 1. Mai 2024 für zu kurz. 

Mit dem Rundschreiben setzt die Aufsicht die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) um, die schon 2015 Vorgaben für die Überwachung und Governance von Bankprodukten erlassen hatte, so die Zeitung. Diese enthalten Regelungen etwa für Verbraucherdarlehen, Einlagenprodukte und Zahlungsdienste und richten sich an Produkthersteller und -vertreiber. Betroffen sind laut Einschätzung der Beratungsgesellschaft KPMG praktisch alle Banken und Vertriebspartner. Auf diese wartet, schreibt die "Börsen-Zeitung", eine große Herausforderung, da die Änderungen insbesondere die Prozessgestaltung, technische Umsetzung und Dokumentation betreffen.

Zuerst Klärung durch EuGH
Bevor es zur nationalen Umsetzung kam, musste der Zeitung zufolge erst gerichtlich geklärt werden, ob es für eine Übernahme eine ausreichende Grundlage im europäischen Recht gebe. Mitte 2021 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar, dass die EBA-Leitlinien in die deutsche Verwaltungspraxis übernommen werden müssen. Vor diesem Hintergrund hatte die Bafin im Februar eine Konsultation gestartet. Die DK hatte hier bei vielen Aspekten eine Klarstellung oder Konkretisierung angeregt. Die finale Fassung entspricht jedoch weitgehend dem zur Konsultation gestellten Entwurf, heißt es in dem Artikel. 

Die Verbände monieren nun, dass das neue Rundschreiben auch für einfachere Produkte mit aus Verbrauchersicht geringerer Komplexität umfassende Vorgaben mache, zum Beispiel Einlagen- und Zahlungsverkehrsprodukte. "Der hohe Aufwand für Kreditinstitute bei der Umsetzung einschließlich Einführung neuer Prozesse und Dokumentationen steht aus DK-Sicht in keinem angemessenen Verhältnis mit einem unterstellten Nutzen für die Verbraucher", zitiert die Zeitung. Das Rundschreiben sei aus Sicht der Kreditwirtschaft ein weiteres Beispiel für sich überschneidende und teils inkonsistente Anforderungen durch unterschiedliche europäische und nationale Standardsetzer und erhöhe die Bürokratie und damit die Regulierungskosten gerade im Segment vergleichsweise einfacher Produkte erheblich. (jb)