Bausparkassen müssen sich bald in einem Rechtsstreit um eine Klausel zur vorzeitigen Kündigung von Bausparverträgen vor Gericht rechtfertigen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Klagen gegen die Badenia, die LBS Südwest sowie den Verband der privaten Bausparkassen eingereicht. Das berichten übereinstimmend mehrere Medien unter Berufung auf die Verbraucherzentrale.

Damit reißt die Serie der Rechtsstreitigkeiten gegen eine vorzeitige Kündigung von Bausparverträgen durch die Geldhäuser nicht ab. In der Regel drehen sich die Konflikte um ein Sonderkündigungsrecht, das die Bausparkassen unter Verweis auf Paragraf 489 Bürgerliches Gesetzbuch beanspruchen (FONDS professionell ONLINE berichtete). Der Bundesgerichtshof wird dazu voraussichtlich 2017 Stellung ein Urteil fällen.

Konflikt um Kündigungsrecht nach 15 Jahren
Der Streitpunkt in diesen Fällen liegt jedoch in einer Klausel, nach der Verträge 15 Jahre nach Abschluss von den Kassen gekündigt werden könnten, wenn sie nicht in Darlehen umgewandelt wurden. Aus Sicht der Verbraucherschützer gingen solche Kündigungen stark zu Lasten der Verbraucher. Die Bausparkassen begründen die Klausel wiederum mit betriebswirtschaftlicher Vorsorge im Sinne des "Bausparkollektivs" – also als eine Schutzmaßnahme für das Bausparsystem und damit für alle Kunden.  

Verbraucherzentrale reichte Klage ein, nachdem die Geldhäuser die Frist für eine Unterlassungserklärung zur Verwendung der Klausel verstreichen ließen. Der Fall gegen die LBS Südwest soll der 23. Februar 2017 verhandelt werden. (jb)