Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung vom 12. April gefordert, die sogenannte Doppelverbeitragung bei Betriebsrentnern abzuschaffen. Dahinter steckt die Regelung, dass Personen, die Ruhegelder aus einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bekommen, derzeit hierauf den doppelten Beitragssatz an die Krankenkassen abführen müssen. Im bundesweiten Durchschnitt sind das in Summe 15,6 Prozent ab einer Rente von monatlich gerade mal 152,25 Euro. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung daher auf, zu prüfen, wie diese Praxis beendet werden kann, die das Bundesverfassungsgericht erst im September 2018 grundsätzlich abgesegnet hatte.

Die Vertreter der Bundesländer reichen gleich selbst ein paar Lösungsvorschläge nach: Zum einen könnten die Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase halbiert werden. Zum anderen könnte die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro in einen Freibetrag umgewandelt werden. Die Regierung müsse aber zugleich sicherstellen, dass die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Mindereinnahmen beim Wegfall der Doppelverbeitragung kompensieren können.
 
Kern des Probnlems
Die CDU hatte sich Ende 2018 ebenfalls für eine Änderung stark gemacht – ohne aber konkrete Wege und Zahlen zu nennen, wie sie das Problem angehen will. Doch auch der jetzige Gesundheitsminister Jens Spahn hatte damals die Umwandlung der aktuellen Freigrenze in einen nicht näher bezifferten Freibetrag vorgeschlagen.
 
Die Doppelverbeitragung geht auf eine Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 zurück. Zur Stärkung der GKV wurde damals beschlossen, Betriebsrenten nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Rentenalter mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu belasten. Das GKV-Modernisierungsgesetz galt ohne Übergangsfrist und wurde rückwirkend für bestehende Verträge eingeführt. Hierdurch entstand die sogenannte Doppelverbeitragung. (jb)