Der Finanzdienstleister Confee rückt in einer Pressemitteilung einige Irrtümer über Honorarberatung gerade, die in einer aktuell vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute veröffentlichten "Checkliste IDD für Vermittler" zu finden seien (FONDS professionell ONLINE berichtete). Confee zufolge werde in dieser Liste der faslche Eindruck vermittelt, dass Honorarberatung nur mit einer Erlaubnis als Versicherungsberater möglich sei und dass die Makler-Erlaubnis nicht ausreiche. Außerdem werde darauf hingewiesen, dass zu wenig Nettotarife angeboten würden, dass weiter die Rechnungsstellung einen hohen Aufwand erzeuge, Zahlungsausfälle wahrscheinlich seien und Vermittler auf "die im Maklermarkt übliche Unterstützung" verzichtet werden müsse.

Die Bonner Gesellschaft führt dazu aus, dass Makler schon länger gegen Honorar beraten können – sie müssen ihre Kunden lediglich vor Vertragsabschluss über diese Art der Vergütung informieren. Eine Hürde stellt aber das Provisionsabgabeverbot dar: Versicherungsmakler dürfen nicht – wie Fondsvermittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f oder 34h Gewerbeordnung – Provisionen an Kunden durchleiten (lesen Sie dazu auch den Artikel "Kein Horror mit dem Honorar", der in der Ausgabe 3/2017 von FONDS professionell erschien – angemeldete KLUB-Mitglieder können den Artikel auch hier im E-Magazin abrufen).

Kunden zahlen Honorare!
Ebenfalls in den Bereich der Legenden gehört Confee zufolge die immer wiederkehrende Behauptung, es gebe zu wenig Nettotarife. Alle bekannten Maklerversicherer bieten inzwischen Nettotarife an. Lediglich einige Gesellschaften mit starken Ausschließlichkeitsvertrieben und private Krankenversicherer verweigern sich dem noch.  

Eine Mär sei des Weiteren die Behauptung, dass die Bereitschaft auf Kundenseite, Honorare zu entrichten, gering und daher mit hohen Zahlungsausfällen zu rechnen sei. Die langjährige Praxis zeige vielmehr, dass Kunden, denen die Vorteile von Honorarberatung und Nettotarifen vorab erläutert wird, sich mit ganz wenigen Ausnahmen an getroffene Vergütungsvereinbarungen halten. Den zusätzlichen Aufwand für Rechnungsstellung und -einzug müssen Makler ebenfalls nicht scheuen: Sie können dies an spezialisierte Dienstleister auslagern.

Von denen erhalten sie außerdem das nötige Know-How und die erforderliche Unterstützung für den erfolgreichen Umstieg in die Honorarberatung. Makler müssen dabei keine grundsätzlich neue Geschäftsidee entwickeln. Vielmehr können sie ihr bestehendes Geschäftsmodell sukzessive erweitern und sich dadurch neue Kundengruppen erschließen. (jb)