Der Oppositionspolitiker Gerhard Schick von den Grünen hat erneut das Beschwerderegister über Anlageberater von Banken und anderer Wertpapierdienstleistungsunternehmen kritisiert. Nach Schicks Meinung sind Testkäufe besser geeignet, um Missstände in Vertriebseinheiten effektiv aufzudecken. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ).

Die Behörde zählte in dem 2011 eingeführten Register bis Ende September vergangenen Jahres  4.468 Beschwerden von Kunden über ihre Banken. Im Gesamtjahr 2016 wurden 5.162 Fällen gemeldet (FONDS professionell ONLINE berichtete). Laut der FAZ-Meldung gab es 2017 aber keinen Fall, bei dem die Behörde einer Person die Beratungstätigkeit untersagte. Die Zeitung beruft sich dafür auf einen aktuellen Bericht der Bundesregierung.

Laut FAZ seien aber bis Jahresende 28 Verfahren –  nach 23 im Jahr 2016 – anhängig gewesen, in denen die Behörde Anhaltspunkte auf eine fehlende Zuverlässigkeit von Anlageberatern überprüfte. In einem habe die Bafin die Prüfung einer Untersagung der Tätigkeit eingeleitet. 2017 und 2016 habe die Aufsicht zudem einen Anlageberater verwarnt. In sechs Fällen habe die Aufsicht Bußgeldverfahren gegen einzelne Institute eingeleitet, die ihre Meldepflichten gegenüber dem Register nicht erfüllt hätten.

Bafin zufrieden mit Register
Die Bafin vertritt daher die Einschätzung, das Melderegister zeige bereits einen gewissen "Disziplinierungseffekt" bei den Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen, es animiere sie zur Sorgfalt und zur Einhaltung der Vorschriften. Damit trage es zum "Schutz kollektiver Verbraucherinteressen" bei.

Schick sieht das anders: "Das Mitarbeiter- und Beschwerderegister ist besser als nichts, aber angesichts der aktuellen intransparenten Ausgestaltung und der großen Zurückhaltung der Bafin eben auch nicht viel mehr", zitiert die FAZ den Grünen-Bundestagsabgeordnete. Das Register ergebe dem Finanzexperten zufolge kein umfassendes und realistisches Bild, da die Anleger häufig ihre Rechte nicht kennen. Abhilfe können seiner Ansicht nach verdeckte Testkäufe leisten – und die Honorarberatung. Das übliche Argument: Bei dieser fehlten die Vertriebsanreize. (jb)