Berlin will die nationale Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD noch in dieser Legislaturperiode abschließen. Die elementare Botschaft: Ein Provisionsverbot wird es nicht geben. Das signalisierten Vertreter der Politik auf dem Hauptstadtgipfel des AfW Bundesverbandes in Berlin.
 
Das Bundeskabinett solle sich noch im Dezember mit der Umsetzung der IDD in deutsches Recht befassen. Ein Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird in Kürze erwartet, berichtete Manfred Zöllmer, Mitglied im Finanzausschuss und stellvertretender finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Der Politiker betonte, dass man die IDD "Eins zu Eins" umsetzen werde und keine schärfere Regulierung des Versicherungs-vertriebs anstrebe. Ähnlich hatte sich schon Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht bei der Bafin geäußert.
 
Zöllmer bekräftigte auf der Konferenz das Bild vom gleichberechtigten Nebeneinander von Honorarberatung und provisionsgestützter Beratung – auch nach der Umsetzung der IDD: "Wir wollen, dass der Kunde die Wahl hat." Ein Provisionsverbot durch die Hintertür dürfe es nicht geben. Deutschland werde diese über die IDD zur Verfügung stehende Option keinesfalls ziehen.
 
Die Aussage muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die IDD Provisionen nicht verbietet, die letzte Entscheidung aber den einzelnen Mitgliedsstaaten überlässt. Zudem hat im Sommer ein Konsultationspapier der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa für Aufruhr gesorgt, welches Abschlussprovisionen bei Versicherungsanlageprodukten zur Diskussion stellt: Die IDD fordert hier, dass diese keine negativen Effekte auf die Qualität der Beratung haben dürfen, Details muss aber die Behörde klären (FONDS professionell ONLINE berichtete).

CDU-Politiker kritisiert Umsetzung des LVRG
Die anwesenden Politiker hatten aber nicht nur gute Nachrichten für Vermittler im Gepäck. Ralph Brinkhaus, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, betonte, dass die Regulierung die Qualität in der Beratung steigern werde. "Sie müssen sich auskennen mit Steuern, Finanzplanung, Recht und auch noch ein guter Psychologe sein", umriss Brinkhaus das anspruchsvolle Profil eines qualitätsorientieren Beraters. Sein Credo: "Wir müssen uns über die Produkte definieren und nicht über den Vertriebserfolg." Das sei für einige Häuser schwer nachzuvollziehen. Man müsse branchenweit dahin kommen, dass das Produkt auf der einen und das Kundenbedürfnis auf der anderen Seite entscheidend seien.
 
Brinkhaus kritisierte, wie schon die Bafin, die Branche insbesondere bei ihrem Umgang mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG). Die gewünschte Zillmerung der Provisionen bei 25 statt 40 Promille sei branchenweit nicht zufriedenstellend umgesetzt worden. Ein weiteres Negativbeispiel sei, wie manche Marktteilnehmer die geltende Deckelung der Abschlussprovisionen in der privaten Krankenversicherung kreativ umgingen. (jb)