Der Immobilienunternehmer Anno August Jagdfeld und die von ihm initiierte Adlon-Fondsgesellschaft sind endgültig mit ihren Klagen gegen die Signal Iduna gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Nichtzulassungsbeschwerde von Jagdfeld abgewiesen, wie die Signal Iduna Versicherung mitteilt. Das Landgericht (LG) Dortmund und das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatten zuvor eine Klage sowie Schadensgeldforderungen in Höhe von einer Milliarde Euro gegen den Versicherer zurückgewiesen.

Hintergrund des Streits ist die Fondsgesellschaft "Hotel Adlon Fundus Fonds Nr. 31", mit der Jagdfeld Kapital für den Bau des renommierten Luxushotels Adlon in bester Lage am Brandenburger Tor in Berlin gesammelt hatte. An diesem Fonds hatte sich auch die Signal Iduna mit fünf Millionen Euro beteiligt. Später war es zu Problemen und Unstimmigkeiten gekommen, in deren Folge sich eine Anleger-Schutzgemeinschaft gründete, die Jagdfeld schwere Vorwürfe machte. Daher sah sich Jagdfeld einer Rufmordkampagne ausgesetzt, für die er die Versicherung in Haftung nehmen wollte. 

Vorinstanzen wiesen Klage ab
Das LG Dortmund hatte diese Klage 2020 aber als unbegründet zurückgewiesen. Weder die aufgenommenen Beweise noch die vernommenen Zeugen konnten laut Landgericht eine Rufmordkampagne bestätigen. Das OLG Hamm schloss sich der Vorinstanz im Frühjahr 2022 an. Auch vom Kläger monierte Verfahrensfehler in erster Instanz sah das OLG nicht. Das Gericht hatte zudem keine Revision vor dem BGH zugelassen. Daher gab es nur die Nichtzulassungsbeschwerde, die das oberste deutsche Gericht nun auch abwies. (jb)