Die europäischen Aufsichtsbehörden sehen den Trend hin zu automatisierter Anlageberatung grundsätzlich positiv. Einheitliche EU-weite Regeln wird es mutmaßlich aber nicht geben, wie Peter Lohse, Head of Legal & Compliance für Deutschland, Österreich und Osteuropa bei Blackrock in München, im folgenden Gastbeitrag für FONDS professionell ONLINE erläutert. (bm)


Die Mehrheit der Deutschen verzichtet bei der Geldanlage immer noch auf professionellen Rat, wie der "Blackrock Investor Pulse", eine jährliche Umfrage unter deutschen Privatanlegern, zeigt. Umso größere Bedeutung wird zukünftig der automatisierten Anlageberatung (Robo-Advice) zukommen, die Hemmschwellen bei Privatanlegern überwindet und mit kostengünstigen Anlagemodellen überzeugt. Doch wie reagieren die Aufsichtsbehörden auf diesen Trend?

Wie üblich bei Finanzinnovationen wird zunächst das derzeit geltende Recht zur Anwendung gebracht und im Wege der Auslegung auf Finanzinnovationen angewandt. Ob dies allerdings für die automatisierte Anlageberatung ausreichend ist, haben kürzlich die europäischen Aufsichtsbehörden hinterfragt – und die Sicht der Finanzmarktakteure im Wege einer Konsultation im Dezember 2015 eingeholt. Das Ergebnis der Konsultation und die Sicht der europäischen Aufsichtsbehörden haben diese nun in einem Bericht vom 19. Dezember 2016 veröffentlicht.

Regulierer wollen Entwicklung nicht aufhalten
In dem Bericht führen die europäischen Aufsichtsbehörden aus, dass die Entwicklung zur breiteren Nutzung von automatisierter Anlageberatung positiv gesehen wird und diese Entwicklung nicht durch zusätzliche Regulierung erschwert werden sollte. Da bereits bestehende europäische Regulierung, zum Beispiel Mifid, IDD, PSD und Priips, auf eine automatisierte Anlageberatung Anwendung findet, sehen die europäischen Aufsichtsbehörden darüberhinaus derzeit keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.

Auch die Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit der gegenwärtig angebotenen digitalen Anlageberatermodellen die Möglichkeit vorsieht, mit persönlichen Ansprechpartnern des Anbieters Rücksprache zu halten und Fragen stellen zu können, hat die Aufsichtbehörden davon überzeugt, dass der Privatanleger nicht bloßen digitalen Maschinen ausgeliefert wird und somit das besondere Schutzbedürfnis des Privatanlegers geringer ist als zunächst vermutet.

Unterschiedliche Regeln möglich
Bleibt nun alles beim Alten? Das ist wohl kaum zu erwarten. Zum einen nehmen die europäischen Aufsichtsbehörden zur Kenntnis, dass detailliertere Regeln für automatisierte Anlageberatung sinnvoll wären. Sie möchten allerdings noch die Entwicklung dieses Marktsegmentes abwarten, bevor konkrete Regulierungsvorhaben eingeleitet werden. Da durch automatisierte Anlageberatung allerdings der Privatkunde direkt angesprochen wird, ist das Schutzbedürfnis aus Verbraucherschutzgesichtspunkten besonders groß. Hierauf haben auch bereits die deutschen Verbraucherschutzorganisationen hingewiesen.

Es ist daher möglich, dass hier die nationalen Aufsichtsbehörden tätig werden könnten und lokale Anforderungen formulieren, was als Folge eine unterschiedliche Regulierung innerhalb Europas haben könnte. Bereits jetzt divergieren die Anforderungen der nationalen Aufsichtsbehörden im Hinblick auf die Frage, was als Anlageberatung einzuordnen ist.

Wer kontrolliert die Algorithmen?
Interessant wird überdies sein, wie die Kontrolle der den automatisierten Anlagemodellen zu Grunde liegenden Algorithmen und Entscheidungsbäumen zu erfolgen hat. In Deutschland ist dies im gegenwärtigen Rahmen die Aufgabe der Compliance-Funktion einer regulierten Gesellschaft. Aber ist sie für diese Aufgabe überhaupt ausreichend mit technischem Know-how ausgestattet? Und wie müssten solche Kontrollmaßnahmen konkret aussehen?

Andere Bereiche, in denen sich lokale Standards entwickeln könnten, wären die Anforderungen an eine online-basierte Geeignetheitsprüfung, Transparenzanforderungen im Hinblick auf mögliche technisch-operationale und Marktrisiken sowie auch im Hinblick auf Anforderungen an den Umgang mit Cyber-Securitiy-Risiken.

Diese und vergleichbare Fragen werden die Marktteilnehmer im Austausch mit den nationalen Aufsichtsbehörden klären müssen. Die Anforderungen innerhalb Europas werden divergieren, so dass ein grenzüberschreitendes Angebot digitaler Anlageberatung aufwendig und kostspielig werden dürfte.