Asset Manager, die ihre britischen Fonds auch in Zukunft in Deutschland anbieten möchten, müssen ein "bilaterales Drittstaaten-Vertriebsanzeigeverfahren" durchlaufen. Darauf weist die Bafin hin.

Als Großbritannien noch Teil der Europäischen Union war, konnten die OGAW-Fonds von der Insel problemlos in anderen Mitgliedsstaaten vermarktet werden. Aktuell ist dies nur noch dank einer Übergangsregelung möglich. Doch diese endet bald. "Mit Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 können UK-Fonds nicht mehr aufgrund der europäischen Vertriebspassregelungen in Deutschland vertrieben werden", teilt die Bafin mit.

Zwölf Asset Manager bieten noch britische Fonds an
Sollen die Fonds weiterhin hierzulande vermarktet werden, ist dafür eine neue Genehmigung nötig. "Vertriebsanzeigeverfahren für UK-Fonds (…) können auch vor Ablauf der Übergangsfrist (…) durchgeführt werden, (…) um somit einen weiteren Vertrieb ohne Unterbrechung fortführen zu können", empfiehlt die Bundesanstalt.

Die meisten britischen Asset Manager haben ohnehin längst auf den Brexit reagiert und ihre für den europäischen Markt relevanten Publikumsfonds nach Luxemburg oder Irland transferiert. Dennoch gibt es auf dem deutschen Markt nach wie vor Dutzende britische Sondervermögen: Aktuell bieten noch zwölf Asset Manager in Summe 111 britische OGAW-Fonds in Deutschland an, zeigt eine Recherche von FONDS professionell ONLINE in der Investmentfonds-Datenbank der Bafin. (bm)