Die Bundesregierung möchte Banken helfen, Gebühren für Girokonten wieder einfacher zu erhöhen. Neue Preise sollen grundsätzlich wieder gültig sein, wenn Verbraucher einer Erhöhung innerhalb einer bestimmten Frist nicht widersprechen. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf einen Regelungsvorschlag des FDP-geführten Bundesjustizministeriums. Die Unionsparteien hatten Anfang des Jahres einen gleichlautenden Vorschlag gemacht.

Aktuell benötigen die Kreditinstitute seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April 2021 bei Preiserhöhungen mittels geänderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) die explizite Zustimmung ihrer Kunden. Das oberste deutsche Gericht hatte damals die weit verbreitete Praxis der sogenannten Zustimmungsfiktion als unrechtmäßig eingestuft. Banken hatten zuvor jahrelang Gebühren erhöht oder neu eingeführt, wenn Kunden den Änderungen nicht innerhalb einer bestimmten Frist explizit widersprachen. 

Ergänzung des BGB
Die Kreditwirtschaft betrachtet die im Moment geltende Regelung einer expliziten Einwilligung seitens der Kunden als Zumutung, da sie zeit- und kostenaufwendig ist. Zudem besteht dem "Handelsblatt" zufolge seit zweieinhalb Jahren Rechtsunsicherheit bei der Gestaltung neuer Klauseln für AGBs. Nun solle der Ministeriumsvorschlag dafür sorgen, dass Unternehmen entsprechende Vertragsklauseln rechtssicher formulieren können. Vorgesehen sei dafür eine Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB), laut der auch Bankhäuser Preise wieder wie vor dem BGH-Urteil üblich über AGBs anheben können.

Konkret sei eine Anpassung geplant, die "die Voraussetzungen für die rechtssichere Vereinbarung von Fiktionsklauseln zur Vertragsänderung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen schafft", zitiert die Zeitung aus dem Vorschlag für die Fraktionen. Es gebe ein "besonderes Bedürfnis" für solche Klauseln, sowohl bei Unternehmern als auch bei Kunden. Das bedeutet, wenn Verbraucher höheren Preisen nicht widersprechen, gelten sie – die Rückkehr der Zustimmungsfiktion.

Zustimmungsfiktion für massenhaft geschlossene Verträge
Laut dem Vorschlag soll die Zustimmungsfiktion für massenhaft geschlossene Verträge im BGB verankert werden, konkret durch eine Ergänzung von Paragraf 311. Demnach könnten Banken in den AGBs für Girokontoverträge vorsehen, dass sie Gebühren über die Zustimmungsfiktion erhöhen können. "Bei solchen Massengeschäften besteht ein berechtigtes Interesse der Unternehmer daran, dass der Vertragsbestand effizient verwaltet werden kann", zitiert das "Handelsblatt" aus der Begründung des Regelungsvorschlags.

Allerdings will das Justizministerium der Anwendung der stillschweigenden Zustimmung Grenzen setzen. Ein Vertrag dürfte dadurch nicht so grundlegend geändert werden, "dass die Änderungen einem Neuabschluss eines anderen Vertrages gleichkämen", heißt es. Dies ließe sich künftig gerichtlich überprüfen. (jb)