Das nationale Umsetzungsgesetz für die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie hat den Bundestag und den Bundesrat passiert. Die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unter das Gesetz und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger stehen zwar noch aus, sollten aber zeitnah erfolgen – im Gegensatz zu der Bekanntgabe der neuen Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV), die für Vermittler wichtige Details enthält, etwa zur Weiterbildung. Die Verordnung wird nach Angaben des Berliner Rechtsanwaltes Norman Wirth sicher nicht vor Oktober fertig, weil der Bundestag mitreden möchte.

Der entscheidende neue Paragraf 34e Gewerbeordnung (GewO) besagt nämlich, dass die VersVermV durch das Bundeswirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Finanz- sowie dem Justiz- und Verbraucherschutzministerium erlassen werden soll. Die Parlamentarier haben in das IDD-Umsetzungsgesetz aber folgende Passage eingefügt und auch verabschiedet: "Die Rechtsverordnung nach Satz 1 ist dem Bundestag zuzuleiten. Die Zuleitung erfolgt vor der Zuleitung an den Bundesrat. Die Rechtsverordnung kann durch Beschluss des Bundestages geändert oder abgelehnt werden. Der Beschluss des Bundestages wird der Bundesregierung zugeleitet. Hat sich der Bundestag nach Ablauf von drei Sitzungswochen seit Eingang der Rechtsverordnung nicht mit ihr befasst, so wird die unveränderte Rechtsverordnung dem Bundesrat zugeleitet."

Schutz von Grundrechten
Ein solcher Parlamentsvorbehalt ist Wirth zufolge eher selten – und daher umso bemerkenswerter. Derartiges geschehe in der Regel, wenn es um die Ausübung oder den Schutz von Grundrechten geht. Der Jurist vermutet daher, dass die Abgeordneten diesen Schritt taten, weil der Regierungsentwurf für das IDD-Gesetz weit über das Ziel einer Eins-zu-Eins-Umsetzung der Richtlinie hinausging und mit dem ursprünglich geplanten Honorarverbot für Makler auch in das Grundrecht der Berufsfreiheit der Vermittler eingriff. "Das Prinzip von 'Checks and Balances' hat bei dem IDD-Gesetz letztlich gewirkt, und das setzt sich nun mit dem Parlamentsvorbehalt fort. Gut so!", so Rechtsanwalt Wirth.

Einziger Nachteil sei, dass die Branche länger warten muss, bis Klarheit bezüglich einiger Details herrscht. Denn die Verordnung werde laut Wirth mit Sicherheit erst nach der Bundestagswahl Ende September dem dann neu formierten Parlament vorgelegt werden. (jb)