Der deutsche Fondsverband BVI kritisiert erneut die EU-Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail Investment und Insurance Products, kurz: Priips) und fordert die Korrektur wesentlicher Punkte. Dies solle geschehen, bevor die Verordnung grundsätzlich auch für Publikumsfonds gilt, was ab 2020 der Fall wäre.

Denn bislang erhalten Privatanleger nur bei Fondspolicen ein spezielles Informationsblatt, kurz Priips-KID – bei Fonds selbst und anderen Produktarten muss dem Kunden ein anderes Informationsblatt überreicht werden (FONDS professionell ONLINE berichtete ausführlich). Dies soll Kunden über alle Aspekte des Produktes informieren und so zum Anlegerschutz beitragen. 

Mängel bei Berechnungen
Der Fondsverband begründet seine Kritik an den Priips-Informationsblättern, mit der er nicht alleine ist, mit den Mängeln bei den Berechnungen der Wertentwicklungs-Szenarien sowie der Transaktionskosten: Bei ersteren müssen die Fondsanbieter drei Szenarien zur Wertentwicklung erstellen, allerdings auf Basis von Daten aus der Vergangenheit. "Dadurch entstehen Verzerrungen. Beispielsweise werden nach einem mehrjährigen Börsenaufschwung und anschließendem Einbruch der Kurse die Szenarien zu positiv ausfallen und damit die aktuelle Entwicklung ignorieren", schreibt der BVI. Seiner Ansicht noch drohe eine bewusste Fehlinformation der Anleger.

Bei der Kalkulation der Transaktionskosten, die in den Priips-KIDs ausgewiesen werden, hat die EU-Kommission laut dem BVI den Ansatz der europäischen Finanzaufsichtsbehörden und damit eine im Markt unübliche Vorgehensweise zur Berechnung der Kosten übernommen. Die Behörden möchte hierfür die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers und dem "mittleren Marktpreis" als Transaktionskosten festlegen ("Arrival-Price-Methode"). 

Längere Überarbeitungsphase
Das führe in weniger liquiden Märkten wie bei Anleihen regelmäßig zu falschen oder sogar negativen Transaktionskosten, kritisiert der Verband. Ein Indikator dafür seien die Daten zum Kostenausweis nach Mifid II. Danach können Fonds die Transaktionskosten schon heute nach der Arrival-Price-Methode berechnen. Obwohl erst ein Bruchteil von ihnen davon Gebrauch macht, weisen dadurch schon etwa drei Prozent aller in Europa vertriebenen Fonds negative Transaktionskosten aus. "Sollte die Arrival-Price-Methode zwingend für alle Fonds vorgeschrieben werden, dürfte dieser Anteil deutlich höher ausfallen", fürchtet der Verband.

"Es wäre unverantwortlich gegenüber den Verbrauchern, die etablierten wesentlichen Anlegerinformationen künftig durch ein mangelhaftes Priips-KID zu ersetzen", sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. "Die Priips-Informationsblätter müssen überarbeitet werden, insbesondere die Angaben zu Kosten und Wertentwicklung. Die EU-Kommission sollte dafür die für Ende 2018 vorgesehene Überprüfung der Priips-Vorschriften nutzen."

Der BVI geht aber wegen der genannten Mängel von einer längeren Überarbeitungsphase aus. Außerdem dürften die EU-Wahlen im Mai 2019 den Prozess verzögern. Der Verband schlägt daher vor, den Starttermin für das Priips-KID um 24 Monate auf Januar 2022 zu verschieben. (jb)