Die Ende Mai 2023 von der EU-Kommission vorgelegte "Retail Investment Strategy" (RIS), die zu Deutsch als "Kleinanlegerstrategie" bezeichnet wird, befindet sich noch immer im Entwurfsstadium. Die beabsichtigte grundsätzliche politische Einigung bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2024 war gescheitert. "Um die RIS zu verabschieden, müssen sich in sogenannten Trilog-Gesprächen die EU-Kommission, das Europaparlament und der Ministerrat nun verspätet einigen", erinnerte Wolfgang Eichele, Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am Mittwoch (25.9.) vor Journalisten in Berlin.

Wichtig für deutsche Vermittler: Bereits vor der Europa-Wahl hatte neben dem EU-Parlament auch der EU-Ministerrat eine konträre Position zum Entwurf der Kleinanlegerstrategie der EU-Kommission eingenommen und dabei einem drohenden Provisionsverbot eine Absage erteilt. Damit war nicht nur der ursprüngliche Zeitplan gescheitert, sondern auch der wichtigste Punkt in der Strategie der damaligen EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness vom Tisch.

Kontinuierliche Gesetzgebung greift RIS sicherlich wieder auf
Allerdings muss die neu gewählte EU-Kommission nicht wieder bei null beginnen. Anders als in der deutschen Gesetzgebung, wo alle Gesetzentwürfe, die bis zum Ende einer Legislaturperiode nicht abgearbeitet sind, verfallen und bei Bedarf in das neu gewählte Parlament wieder neu eingebracht werden müssen (diskontinuierliche Gesetzgebung), kann die Kommission beim aktuellen Sachstand aufsetzen (kontinuierliche Gesetzgebung).

Das EU-Wahlergebnis lässt den BVK jedoch optimistisch in die nächsten Monate blicken. Die designierte neue EU-Finanzkommissarin Maria Luís Albuquerque, frühere Finanzministerin von Portugal, strebt nach eigenem Bekunden "die Gewährleistung des Schutzes von Verbrauchern und Kleinanlegern, Befähigung dieser Personen, fundierte Finanzentscheidungen zu treffen, und Erhöhung ihrer Beteiligung an den Kapitalmärkten, wobei auch an einer Strategie für finanzielle Allgemeinbildung gearbeitet wird", an. Die neue EU-Kommission dürfte erst im Spätherbst ihre Arbeit aufnehmen.

Partielles Provisionsverbot quasi vom Tisch
Insbesondere das partielle Provisionsverbot bei "unabhängiger Beratung" im Richtlinienentwurf ist vom Tisch. "Wir haben uns mit unserer Auffassung zu 99 Prozent durchgesetzt", betonte BVK-Präsident Michael H. Heinz. Im schlimmsten Falle müsse der Makler bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten lediglich darauf hinweisen, dass die Beratung auf Provisionsbasis und daher nicht "unabhängig" erfolgt.

Diese Position war durch ein Gutachten von Universitätsprofessor Christoph Brömmelmeyer (Europa-Universität Viadrina), das der BVK in Auftrag gegeben und im September 2023 veröffentlicht hatte, untermauert worden. "Makler müssten sich im schlechtesten Fall gegenüber den Kunden von Versicherungsanlageprodukten genauer erklären", so Brömmelmeyer.

Kunden in Erstinformation vernünftig aufklären
Die Frage der Unabhängigkeit beziehe sich nicht auf den Status des Maklers im Sinne des Berufsbildes, sondern auf seine Dienstleistung, die über Courtage oder Honorar bezahlt wird. "Dies kann leicht als Teil der Erstinformation für den Kunden erfolgen", rät Eichele. Der Verband hofft, dass "durch die Wahlerfolge des konservativen Parteienspektrums in Brüssel eine für Vermittler erleichterte Sachpolitik möglich wird", so Heinz. (dpo)