In dem andauernden Rechtsstreit zwischen der Online-Versicherungsvergleichsportal Check24 und der Huk-Coburg hat die Plattform nun eine Niederlage hinnehmen müssen. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 12. April darf Check24 nicht mehr Marken und Logos des größten deutschen Versicherers für Kfz-Policen verwenden. Damit setzte sich die Huk-Coburg in zweiter Instanz gegen das Portal durch, wie das "Handelsblatt" berichtet. 

Hintergrund der Auseinandersetzung: Die Huk-Coburg will erreichen, dass ihre Tarife für Kfz-Versicherungen nicht mehr bei Check24 aufgelistet werden. Genau das macht das Portal, auch wenn es keine Preise in Echtzeit, sondern nur Tarifdetails nennt. Zugleich sollte auch die Marke Huk-Coburg nicht mehr auf dem Portal auftauchen. Der Versicherer, der im Kfz-Bereich zu den führenden Anbietern zählt, möchte keine Provisionen zahlen, die das Vergleichsportal ansonsten nimmt. Zudem unterhält das Unternehmen seine eigene Online-Marke Huk24, die in Konkurrenz zu Check24 steht (FONDS professionell ONLINE berichtete).

OLG: Preisvergleiche ohne Preise sind nicht zulässig!
Vor dem Landgericht Köln (LG) hatte Check24 in der Angelegenheit im vergangenen November noch Recht bekommen. Das LG war der Meinung, dass das Portal Tarife auch ohne Preisangaben und nur mit Leistungsbestandteilen im Vergleichsergebnis anzeigen darf. Die zuständige Richterin habe damals bekräftigt, dass es sich bei Check24 gerade nicht um einen reinen Preisvergleich handelt, sondern "vielmehr um einen weitergehenden Vergleich der verschiedenen Tarife der einzelnen Anbieter".

Das OLG sieht das völlig anders. Dem Bericht der Wirtschaftszeitung zufolge sind Produktvergleiche zwar grundsätzlich zulässig. Doch das gelte laut Urteil nicht für reine Preisvergleiche, bei denen gar nicht alle Preise angegeben sind – und genau das mache Check24. "Entgegen der Ansicht der Beklagten ist vorliegend von einem reinen Preisvergleich auszugehen (...)", heißt es laut Handelsblatt in dem Urteil. 

Die Zeitung berichtet weiter, dass Check24 seinen Online-Auftritt ändern werde. "Wir werden in den kommenden Tagen unsere Darstellung im Kfz-Vergleich überarbeiten und das OLG-Urteil adressieren", erklärte ein Sprecher dem Handelsblatt. "Dabei werden wir eine Lösung anstreben, bei der wir weiterhin auch die Huk-Tarife anzeigen können." Es handele sich "nicht um ein pauschales Urteil gegen die Auflistung der Huk-Coburg in unseren Vergleichen", wird er weiter von der Zeitung zitiert. (jb)