Das Coronavirus hat massive Auswirkungen. Firmen müssen durch die behördlich verordneten Einschränkungen mit Einbußen rechnen, auch Pleiten drohen. Die Börsen haben auf den drohenden Stillstand der Wirtschaftsentwicklung bereits mit heftigen Verlusten reagiert. Entsprechend haben Investoren Vermögen eingebüßt. Drohen jetzt Klagen von Anlegern, die ihre Berater in Haftung nehmen?

"Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Investoren versuchen werden, mit einer Schadensersatzklage gegen ihren Berater Verluste wieder wettzumachen. Da droht Ungemach", sagt Rechtsanwalt Philipp Mertens von der Düsseldorfer Kanzlei BMS Rechtsanwälte. "Immer wenn Anleger Verluste erleiden, suchen sie einen Schuldigen. Das hat die Finanzkrise von 2008 klar gezeigt."

Keine Klagechance wegen Corona selbst
Dem Juristen zufolge werden die Anleger es mit Verweisen auf klassische Verfehlungen wie verspätete Prospektübergabe oder Ähnlichem versuchen. Klagen mit dem Hinweis auf das Virus und seine Folgen für die Wirtschaft und die Finanzmärkte gibt er nur minimale Erfolgschancen. "Das hat keiner vorhersehen können." Allerdings gebe es ein paar Ausnahmen. Eine sei beispielsweise, wenn Kunden erst vor wenigen Wochen in geschlossene Schiffs- oder Flugzeugbeteiligungen investierten.

Grundsätzlich sieht Mertens Vermittler von geschlossen Fonds mehr im Visier. Bei diesen erleiden Anleger einen realen Verlust, wenn es mit der Wirtschaft bergab gehe. "Hier kann man Schiffs- und Flugzeugsfonds nehmen. Das Passagieraufkommen geht wegen des Virus merklich zurück, Transportketten werden ebenfalls auseinander gerissen, was Folgen für Fonds haben wird, die Flugzeuge oder Schiffe vermieten."

Zumeist Buchverluste bei offenen Fonds
Bei offenen Fonds, die in Wertpapiere investieren, komme es dagegen in aller Regel zu Buchverlusten. Anleger haben gute Chancen, Rückschläge im Lauf der Zeit wieder wettzumachen.  Nur wenige Investoren würden mit Publikumsfonds real Verluste machen. Dazu gehören etwa ältere Anleger, die Liquidität für den nahenden Ruhestand brauchen und deren Berater es versäumte, rechtzeitig die Aktienquote zu senken. (jb)