Zum ersten Mal muss ein deutscher Banker wegen seiner Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Mannes gegen das Urteil des Landgerichts (LG) Bonn zurückgewiesen, wie das "Handelsblatt“ berichtet. Die 12. Große Strafkammer des LG hatte den früheren Generalbevollmächtigten der Hamburger Privatbank M.M. Warburg im Juni 2021 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Alexandra Schmitz, die Verteidigerin des Ex-Warburg-Bankers, äußerte sich auf Nachfrage der Wirtschaftszeitung nicht zu der BGH-Entscheidung. Sie erklärte aber, dass man die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde prüfe.

Die Rechtsprechung zu den mittlerweile illegalen Cum-Ex-Geschäften verfestigt sich damit weiter. Dabei haben Banken und Vermögensverwalter jahrelang rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Ausschüttungsanspruch hin- und hergeschoben – und auf diese Weise Kapitalertragsteuern zurückerstattet bekommen, die sie zuvor gar nicht gezahlt hatten. Der BGH hatte schon ein erstes Strafurteil des LG Bonn gegen zwei Londoner Aktienhändler abgesegnet. Zudem haben Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht jüngst im Sinne des Fiskus geurteilt und Cum-Ex-Geschäfte als rechtswidrig und strafbar eingestuft. 

Langjähriger Vertrauter von Ex-Warburg-Chef 
Die Straftaten liegen zwar schon zehn Jahre und länger zurück, dennoch wurden bislang erst drei Urteile gesprochen. Aktuell laufen an den Landgerichten Bonn, Wiesbaden und Frankfurt drei Strafverfahren. So steht in Bonn der Steueranwalt Hanno Berger vor Gericht, den die Ankläger als "Spiritus Rector" der Cum-Ex-Geschäfte bezeichnen und der auch in die anrüchigen Aktiendeals von M.M. Warburg verwickelt war. Dem "Handelsblatt" zufolge hat sich Berger eng mit dem Generalbevollmächtigten und langjährigen Vertrauten des ehemaligen Warburg-Chefs und -Gesellschafters Christian Olearius ausgetauscht, dessen Verurteilung der Bundesgerichtshof nun bestätigt hat. (jb)