Carsten Maschmeyer muss selbst in die Höhle des Löwen: Der Gründer des Finanzvertriebs AWD soll vor dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages aussagen, der sich mit der mit den umstrittenen Erstattungen von Kapitalertragsteuern auf Dividenden beschäftigt. Das meldet die "Süddeutsche Zeitung“ (SZ). Diese  sogenannte "Cum-Ex"-Geschäfte haben den deutschen Fiskus um einen zweistelligen Milliardenbetrag gebracht.

Auch Maschmeyer sowie prominente Angehörige aus seinem Umfeld hatten in Fonds investiert, die auf einer solchen Steuerstrategie beruhen. Diese hatte ihnen die Schweizer Sarasin Bank vermittelt. Der mittlerweile als Investor tätige Ex-AWD-Chef verklagte die Bank später auf Schadensersatz, als die Fonds nicht die ihm in Aussicht gestellte Rendite erzielt hatten. Er gab dabei an, nicht über die Details der Anlagestrategie informiert worden zu sein. In diesem Zusammenhang hat er gegen die Bank auch eine Anzeige wegen Betrugsverdacht gestellt, so die SZ.

Der Unternehmensgründer versorgte die Ermittler auch mit Unterlagen. Mit diesen konnten die Staatsanwälte offenbar losziehen und ermitteln, wie andere Millionäre und deren Fonds und Banken aus dem In- wie Ausland jahrelang systematisch Steuerschlupflöcher ausnutzten.

Maschmeyer soll aus dem Nähkästchen plaudern
Der Untersuchungsausschuss möchte, dass Maschmeyer "aus dem Nähkästchen plaudert und ein paar wichtige Hinweise über mutmaßliche kriminelle Banken und Fonds liefert“, schreibt die SZ. Ob Maschmeyer wirklich kommen muss, sei nach Angaben aus dem Ausschuss rechtlich noch nicht so ganz klar. Die Zeitung meint aber, dass er sich die Gelegenheit für einen solchen Auftritt nicht entgehen lassen werde, auch wenn er einige kritische Fragen wird beantworten müssen.

Cum-Ex-Deals sind Aktiengeschäfte, die rund um den Dividendenstichtag getätigt werden. Bei den Transaktionen handelten verschiedene Banken und Investoren die Papiere kurz vor dem Stichtag mit (cum) und kurz danach ohne (ex) Dividende. Dabei wurde die Dividendensteuer vom Fiskus mehrfach erstattet, obwohl sie nur einmal abgeführt worden war. Das Bundesfinanzministerium stopfte dieses Schlupfloch erst 2012. Grundsatzurteile zu den Geschäften stehen noch aus. (jb)