Das Landgericht Ulm hat die Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin zur Zahlung von 45 Millionen Euro als Schadenersatz an den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller verurteilt. Das Gericht schlug sich damit am heutigen Montag  laut einer Meldung des "Manager-Magazins" auf die Seite des 84-Jährigen, der Entschädigung für Verluste durch Fehlberatung bei Investitionen in sogenannte Cum-Ex-Deals forderte.

Müller hatte in Fonds investiert, die von der ehemaligen Sarasin-Bank vertrieben wurden und so konzipiert waren, dass einmal gezahlte Kapitalertragsteuern mehrfach zurückerstattet werden. Als diese Cum-Ex-Deals aufflogen, rutschten die Fonds in die Pleite und Müllers Geld war weg (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Die Richter sahen es dem Magazin zufolge daher als erwiesen an, dass Müller Opfer einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung geworden ist. Ihm sei offenkundig zugesagt worden, dass seine Einlagen gegen Kapitalverlust versichert wären, was jedoch nicht der Fall gewesen sei.

Sarasin prüft weitere Schritte
Die Bank selbst kündigte in einer knappen Mitteilung an, ihr weiteres Vorgehen prüfen zu wollen. Diese könne auch eine Berufung gegen das Urteil bedeuten. Dafür hat sie einen Monat Zeit. Sie betont weiter, dass dieser Fall auf eine Zeit zurückgehe, als Sarasin noch durch den Mehrheitseigner Rabobank kontrolliert wurde.

Der Unternehmer hatte geltend gemacht, er sei über das umstrittene Geschäftsmodell des Fonds sowie über die damit verbundenen Risiken für seine private Millioneninvestition im Unklaren gelassen worden. Die Sarasin-Bank bestritt die Vorwürfe.

Auch Carsten Maschmeyer sah sich durch diese Geschäfte betrogen, nachdem er bei Sarasin Vermögen angelegt hatten. Der Ex-AWD-Chef hat sich aber zwischenzeitlich mit der Bank auf einen Vergleich geeinigt. (jb)