Im dritten Cum-Ex-Prozess vor dem Landgericht Bonn haben nach 20 Verhandlungstagen die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung am Donnerstag (3.2.) ihre Plädoyers vorgetragen. Dies berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (SZ). Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren für den Angeklagten M., einen ehemaligen Investmentbanker und Geschäftsführer von Warburg Invest. Seine Verteidiger halten hingegen eine Strafe auf Bewährung für angemessen.

Der 63-Jährige soll in seiner Zeit als Warburg-Invest-Chef zusammen mit anderen Beteiligten sogenannte Cum-Ex-Geschäfte ermöglicht haben. Dabei ließen sich die Akteure eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mehrfach erstatten. Hierzu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung untereinander Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch. Steuerfahnder gehen inzwischen davon aus, dass dem Staat dadurch insgesamt ein Schaden von über zehn Milliarden Euro entstanden ist.

Kein Mitläufer
In dem Prozess am Landgericht geht es um zwei Fonds, die Warburg Invest in den Jahren 2009 und 2010 extra für Cum-Ex-Geschäfte aufgelegt haben soll. Laut Anklage haben die Beteiligten mit den beiden Vehikeln Millionen Euro am Fiskus vorbei geschleust. In seiner Position als Geschäftsführer stand M. zu dieser Zeit in der Verantwortung.

Die Staatsanwaltschaft Köln habe am Ende der Hauptverhandlung den Vorwurf der besonders schweren Steuerhinterziehung bestätigt gesehen, berichtet die SZ. Durch die Geschäfte, an denen M. beteiligt war, sei ein Steuerschaden von über 100 Millionen Euro entstanden, erklärte der Vertreter der Ermittlungsbehörde. Die Summe sei deutlich höher als bei ähnlich gelagerten Delikten. Zudem sieht die Staatsanwaltschaft M. nicht als Gehilfen, sondern als Täter. Strafmildernd wirke, dass M. selbst keinen Profit aus den Geschäften gezogen habe. 

Urteil soll kommende Woche fallen
Die vier Verteidiger des Angeklagten bestreiten nicht mehr, dass ihr Mandant an den Cum-Ex-Geschäften beteiligt war, seitdem M. vor einiger Zeit seine Taten völlig unerwartet gestanden hat. Sie sehen das Geständnis als strafmildernd an, zudem sei M. nur der Beihilfe schuldig. Daher lautete das Plädoyer auf eine Bewährungsstrafe. Der Angeklagte selbst habe am Ende der Verhandlung keine großen Worte gemacht, schreibt die SZ. M. habe nur wenige Sätze gesagt, darunter: "Ich sehe das als größten Fehler meines Berufslebens." Das Urteil wird für kommende Woche erwartet. (am)