Das ausgeklügelte System mit Aktiendeals in Millionenhöhe zur gezielten Umgehung von Kapitalertragsteuern auf Dividenden – sogenannte "Cum-Ex"-Geschäfte – hat womöglich auch Auswirkungen auf die Verwahrstellen von Fonds – selbst, wenn diese nur indirekt an den Geschäften beteiligt gewesen waren.

Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, dass dem Cum-Ex-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages ein Gutachten des Mannheimer Steuerprofessors Christoph Spengel vorliegt. Hierin äußert der Experte die Ansicht, dass auch diese Institute für doppelte Steuerbescheinigungen haften, mit denen sich die Cum-Ex-Investoren nur einmal abgeführte Steuern mehrfach erstatten ließen. Das gelte auch, wenn sie von den Machenschaften nichts wussten. Schätzungsweise zwölf Milliarden Euro schulden sie daher dem deutschen Fiskus.

Dem Professor für Betriebswirtschaft und Steuern zufolge waren solche Cum-Ex-Deals zum Schaden der Steuerzahler schließlich zu jedem Zeitpunkt illegal. Diese Auffassung vertritt auch das Bundesfinanzministerium. Dagegen argumentieren die Beteiligten, dass es sich um legale Geschäfte gehandelt habe. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht aber noch aus.

Cum-Ex: So lief es ab
Bei den Cum-Ex Geschäften nutzten Großanleger jahrelang ein Steuerschlupfloch aus, um sich die Kapitalertragssteuer gleich mehrfach erstatten zu lassen. Aktien wurden dabei mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch um den Dividendenstichtag herum leer verkauft. Die auffällige Häufung solcher Transaktionen hätten vermutlich auch aufmerksamen Mitarbeitern bei Depotbanken und Verwahrstellen auffallen können.

Im Endeffekt wurden Steuerbescheinigungen für Kapitalertragsteuern mehrfach ausgestellt, ohne dass die Steuer von den Investoren gezahlt worden war. Das Bundesfinanzministerium schloss das Steuerschlupfloch erst im Jahr 2012. (jb)