Zunächst blieb es recht ruhig um das neue Geldwäschegesetz (GwG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Mittlerweile aber sorgen die Vorschriften, die das Regelwerk mit sich bringt, bei so manchem Vermittler und Berater für Verunsicherung. Andere Finanzprofis nehmen es hingegen locker, weil sie bereits unter dem Regime des Vorgänger-Gesetzes, das seit Juli 2017 in Kraft war, alle wichtigen Geldwäschevorschiften erfüllten.

Nach dem alten Geldwäschegesetz war die Rechtslage nicht ganz eindeutig: Es klammerte Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) zwar nicht ausdrücklich aus dem Kreis der Verpflichteten aus. Es verwies aber auf die Bereichsausnahme, die im Kreditwesengesetz für 34f-ler definiert ist. Die Mehrheit der Rechtsexperten nahm deshalb an, dass gewerbliche Vermittler von den Pflichten aus dem GwG nicht direkt betroffen wären. 

Geteilte Meinungen
Andere Juristen und auch manche Aufsichtsbehörden vertraten allerdings die Auffassung, Finanzanlagenvermittler zählten sehr wohl zum der Kreis der GwG-Verpflichteten. Der Gesetzestext lasse nicht eindeutig erkennen, dass sie ausgenommen seien, so ihre Rechtsmeinung. Zudem übertrugen auch Fondsplattformen oder Maklerpools Vermittlern per Vertriebsvereinbarung häufig zumindest die Pflicht, Kunden vor einem Geschäftsabschluss nach den Regeln des GwG zu legitimieren.

Inzwischen sieht die Rechtslage anders aus: Das aktuelle Geldwäschesetz nimmt Finanzanlagenvermittler sowie Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis gemäß Paragraf 34h GewO zum ersten Mal explizit in die Pflicht. Ausnahmen bestehen nur, sofern sich die Vermittlung oder Beratung ausschließlich auf Anlagen bezieht, die von Verpflichteten nach dem GwG vertrieben oder emittiert werden.

Genau prüfen
Auf der sicheren Seite sind Finanzprofis auf jeden Fall, wenn sie nur Fonds von deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) anbieten oder zusätzlich noch Produkte von einer  KVG mit Sitz in der Europäischen Union (EU), die eine Zweigniederlassung in Deutschland unterhält. Wer aber auch andere Fonds im Sortiment hat, sollte besser für jedes Produkt genau prüfen, ob eine Vermittlung oder eine Beratung darüber nicht automatisch GwG-Pflichten auslöst. Denn diese können recht umfangreich sein.

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