Wie man das eigene Vermögen richtig vererbt, steht im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschrieben. Doch kaum jemand wird die über 400 Paragrafen jemals lesen. Und selbst wenn: Der pure Gesetzestext allein bringt einen nicht weiter. Dazu kommen zehntausende Urteile deutscher und ausländischer Zivilgerichte, die es zu beachten gilt. Doch statt einen Rechtsberater beim Verfassen ihres letzten Willens zu konsultieren, suchen viele Menschen im Internet nach einem scheinbar passenden Testamentsmuster.

Vor solchen und weiteren Dummheiten warnt Rechtsanwalt Sven Gelbke vom Erbrechtsportal "Die Erbschützer". Vor allem aber rät der Experte den Beteiligten zum bewussten Tabubruch, über das Erbe entgegen alter Sitte rechtzeitig zu reden – das heißt vor dem Tod des Testamentsverfassers. Der kann seinen Kindern dann selbst erklären, warum er wem was zugedacht hat oder warum auch nicht. Und es bleibt Zeit, Irrtümer und Missverständnisse aufzuklären. Das schafft Verständnis und Vertrauen. 

Wer dann noch die Kardinalfehler beim Vererben vermeidet, kann seinen Lebensabend gelassen verbringen – klicken Sie sich durch unsere Fotostrecke oben. (mb)