Am 1. August 2020 tritt die überarbeitete Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Kraft. Mit ihr werden die Vorgaben der EU-Richtlinie Mifid II für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis gemäß Paragraf 34f und 34h Gewerbeordnung (GewO) umgesetzt.

Die Rechtsanwälte Norman Wirth und Daniel Berger von der Berliner Kanzlei Wirth hatten bereits rund um den Jahreswechsel in einer fünfteiligen Serie für FONDS professionell ONLINE erläutert, welche wesentlichen Änderungen das novellierte Regelwerk für Finanzberater bringen wird. Nun wird es für die Vermittler ernst – Grund genug, sich die wichtigsten Punkte noch einmal zu vergegenwärtigen:

Die Beiträge der FinVermV-Serie von FONDS professionell ONLINE: