Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Deka Investment zum Musterkläger gegen den VW-Konzern bestimmt. Damit führt der Fondsarm der deutschen Sparkassengruppe – vereinfacht ausgedrückt – stellvertretend für mindestens 573 institutionelle Kläger den Prozess gegen den deutschen Autoriesen.

Dieser muss sich wegen Verstößen gegen Veröffentlichungspflichten im Zusammenhang mit der Verwendung einer Manipulationssoftware in seinen Dieselfahrzeugen vor Gericht verantworten. Die Gesamtklageforderung alleine dieser 574-köpfigen Investorengruppe beläuft sich auf über 5,2 Milliarden Euro. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Kanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP Litigation) hervor, die diese Gruppe vertritt.

"Die Auswahl des Musterklägers wird vom Oberlandesgericht selbst getroffen. Mit der jetzigen Bestimmung des Musterklägers beginnt das eigentliche Musterverfahren. In dieser Zeit sind die landgerichtlichen Verfahren ausgesetzt. Dem Musterkläger kommt eine besondere Bedeutung zu, denn nach Paragraf 14 Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) kann sich kein anderer Kläger gegen dessen Handlungen und Erklärungen stellen", erklärt Rechtsanwalt Andreas Tilp, Geschäftsführer der TILP Litigation.

Ursprung im Telekom-Prozess
Das Verfahren gleicht demjenigen, das tausende Aktionäre seit Jahren gegen die Deutsche Telekom führen. In diesem seit 2005 laufenden Rechtsstreit geht es um eine Vielzahl an Fehlern im Verkaufs- beziehungsweise Börsenprospekt der Telekom anlässlich ihres dritten Börsengangs im Jahr 2000. Der Bundesgerichtshof hatte 2014 diese Fehler in einem Verfahren, das ein Kläger stellvertretend für rund 16.000 Anleger führte, klar bejaht.

Der Telekom-Prozess war auch der Grund, warum die Regierung 2005 das KapMuG eingeführt hatte, quasi eine Art "deutscher Sammelklage light" für kapitalmarktrechtliche Prozesse, die aber auf keinen Fall so genannt werden durfte. Darauf bauen nun auch die Deka und mindestens 573 andere Kläger auf. (jb)


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