Ohne Vollmacht kein Log-in: Im Todesfall kann es wichtig werden, dass Vertrauenspersonen Zugang zu den verschiedenen Online-Benutzerkonten des Verstorbenen haben. Beispielsweise dann, wenn digital abgeschlossene Verträge bestehen, um die sich Erben kümmern müssen, erklärt Parsya Baschiri, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. In einem ersten Schritt empfiehlt er allen Verbrauchern, eine Passwortliste zu erstellen. Diese sollte stets aktuell gehalten werden und genau regeln, was mit welchem Konto geschehen solle. "Um sicherzustellen, dass nur Bevollmächtigte Zugriff auf diese Liste haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Liste sicher zu verwahren", sagt er und rät beispielsweise zu einem Tresor.

Erben haben zwar grundsätzlich Anspruch auf den Zugang zu Benutzerkonten des Verstorbenen, jedoch müssen sie sich gegenüber etwaigen Vertragspartnern teilweise aufwändig legitimieren. Und da reiche eine einfache Vollmacht oftmals nicht aus, erklärt Baschiri. Daher sei es ratsam, die entsprechenden Bankformulare für Vertrauenspersonen zu nutzen. Bei Erben reicht in der Regel auch das Vorlegen eines Erbscheins aus. (fp)