Nun ist es offiziell: Die Bundesregierung wird Betriebsrentner wie angekündigt ab dem kommenden Jahr entlasten. Die sogenannte Doppelverbeitragung wird gemildert, indem ein Freibetrag eingeführt und die aktuell geltende Freigrenze abgeschafft wird. Das hat das Bundeskabinett gestern (18. November) beschlossen.

Personen, die Ruhegelder aus einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bekommen, müssen hierauf zwar weiter aus eigener Tasche den doppelten Beitragssatz – also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil – von 15,6 Prozent an die Krankenkassen abführen. Dieser Betrag ist bislang mit einer Freigrenze bis 155,75 Euro verbunden, bei deren Überschreiten die 15,6 Prozent auf den gesamten Betrag fällig werden. Der ab 2020 geltende Freibetrag (159,25 Euro) bleibt hingegen bis zur Obergrenze immer abgabenfrei. 

Kritik vom Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen 
Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge werden damit viele Bezieher von Betriebsrenten spürbar entlastet. Schließlich bekommen rund 60 Prozent von ihnen weniger als 318 Euro im Monat. Sie werden laut dem Ministerium künftig höchstens den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen. Der Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen (BV-pdUK) ist dagegen weit weniger von dem Beschluss angetan: "Diese Regelung ist nicht einmal halbherzig und fördert nicht gerade das ohnehin erschütterte Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge", sagt Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des BV-pdUK. Die Halbierung der Krankenkassenbeiträge würde Millionen von Betriebsrentnern nicht wirklich helfen.

Der Verband rechnet vor, dass bei einem Rentenfaktor von 16 beziehungsweise einer Lebenserwartung von 84 bis 85 Jahren eine Betriebsrente von 320 Euro einem angespartem Kapital von lediglich rund 61.400 Euro entspricht. Der bei Betriebsrentnern durchschnittlich aufgebaute Kapitalstock läge aber bei rund 100.000 Euro. Das bedeute, dass die ganz große Mehrheit weiterhin zweifach zur Kasse gebeten wird. Selbst bei einer Betriebsrente von 1.000 Euro wären die Ersparnisse aus der Reform nur marginal.

Als mindestens ebenso schwerwiegend sieht Baier die Tatsache an, dass mit dem Entwurf erneut die Chance verpasst werde, auf Unternehmerseite weitere Anreize zur bAV zu setzen. Auch bei den Arbeitgebern sinke das Vertrauen in die bAV zusehends. Sie würden längst erkennen, dass ihre Zuschüsse bei der faktischen Beibehaltung der Doppelverbeitragung für die allermeisten Betriebsrentner und -rentnerinnen wenig effektiv eingesetzt wären. Bei versicherungsbasierten bAV-Modellen täten Null- und Minuszinsen ihr Übriges. (jb)