Die beschlossene Entlastung für Betriebsrentner bei ihren Sozialbeiträgen kommt später. Der Grund sind Probleme bei der Umstellung der technischen Systeme. Daher müssen die Ruheständler noch einige Zeit höhere Krankenkassenbeiträge zahlen als eigentlich veranschlagt. Das berichten verschiedene Medien, darunter der "Spiegel" unter Berufung auf eine Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion.

Zur Erinnerung: Die Regierung hatte im vergangenen November beschlossen, die sogenannte Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten ab diesem Jahr abzuschwächen. Dafür wurde ein Freibetrag eingeführt und die vorher geltende Freigrenze abgeschafft. Personen, die Ruhegelder aus einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bekommen, müssen hierauf zwar weiter aus eigener Tasche den doppelten Beitragssatz – also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil – von 15,6 Prozent an die Krankenkassen abführen. Dieser Betrag war bis Ende 2019 mit einer Freigrenze bis 155,75 Euro verbunden, bei deren Überschreiten die 15,6 Prozent auf den gesamten Betrag fällig werden. Der nun geltende Freibetrag (159,25 Euro) bleibt hingegen bis zur Obergrenze immer abgabenfrei. 

Da das Gesetz aber erst im Dezember endgültig von allen Instanzen beschlossen worden war, konnten die Krankenkassen sich offenbar nicht schnell genug vorbereiten, so das Hamburger Nachrichtenmagazin. Wie etwa aus einem Informationsblatt der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) hervorgehe, "konnten die Kranken- und Versorgungskassen ihre technischen Systeme nicht rechtzeitig umstellen, um die Beiträge neu zu berechnen". Zu viel gezahlte Beiträge sollen rückwirkend erstattet werden. "Dies kann jedoch noch einige Monate dauern, vielleicht sogar bis zum Ende des Jahres 2020", zitiert der Spiegel die KKH. (jb)