Die Rentenreform nimmt Fahrt auf. Am letzten Oktobertag hat sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) mit Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Verbänden, Wissenschaftlern und Fachpolitikern zum letzten sogenannten Rentendialog getroffen. Dabei wurde Einigkeit über die Reform der Betriebsrente (bAV) erzielt, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten. Ein Gesetzentwurf soll noch im November in die Anhörung mit Verbänden sowie die Abstimmung mit den Ministerien gehen. Dem Vernehmen nach soll das Kabinett auch noch in diesem Monat darüber abstimmen.

Einige Eckpunkte des Entwurfes sind schon seit Ende September bekannt, nun wurden sie präzisiert. Der wichtigste Punkt ist die Einführung einer Zielrente und der Wegfall von Rentengarantien durch die Arbeitgeber. Unternehmen sollen künftig also nicht mehr dafür geradestehen müssen, dass Betriebsrenten in einer bestimmten Höhe ausgezahlt werden. Stattdessen reicht eine Zusage über die Höhe der Beiträge, mit der eine nicht verbindlich zugesagte Zielrente erwirtschaftet werden soll. Voraussetzung sei aber, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften sich in einem Tarifvertrag darauf einigen, wie aus den Berichten hervorgeht.

Opting-Out: Mitmachen stillschweigend erwünscht
Wenn Arbeitgeber aber von der Haftung für eine garantierte Betriebsrente befreit werden, sollen sie künftig nicht mehr davon profitieren, falls ihre Angestellten auf einen Teil des Verdienstes zugunsten der bAV verzichten. 15 Prozent des umgewandelten Entgelts soll zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die jeweilige tariflich bestimmte Versorgungseinrichtung fließen.

Weiter bleibt es bei einem Opting-Out: Soll heißen, dass künftig ganze Belegschaften in die bAV per Anstellungsvertrag automatisch einbezogen werden. Wenn der einzelne Beschäftigte nicht daran teilnehmen möchte, müsste er individuell und schriftlich davon zurücktreten.

Arbeitgeber sollen überdies Zuschüsse von 30 Prozent erhalten, wenn sie für Geringverdiener mit einem Monatseinkommen von bis zu 2.000 Euro pro Jahr 240 bis 480 Euro in eine Betriebsrente einzahlen. Arbeitnehmer sollen künftig bis zu sieben Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 6.200 Euro steuerfrei in Betriebsrenten umwandeln können. Derzeit sind es rund vier Prozent. (jb)