Die ehemalige Nachhaltigkeitschefin der DWS, Desiree Fixler, ist mit ihrer Klage gegen ihren früheren Arbeitgeber einstweilen gescheitert. Dies entschied das Arbeitsgericht Frankfurt, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Im Kern ging es bei dem Verfahren um die Frage, ob Fixler innerhalb der sechsmonatigen Probezeit entlassen worden war. Die Ex-Nachhaltigkeitschefin gab an, dass sie bereits im August 2020 für die Fondstochter der Deutschen Bank tätig war. Die DWS wiederum verwies auf den Beginn laut Arbeitsvertrag ab September. Die Kündigung Anfang März 2021 sei somit innerhalb der Probezeit erfolgt. Das Gericht folgte der Argumentation der Fondsgesellschaft.

Um die Entlassung hatte sich ein Drama entsponnen. Die Nachhaltigkeitschefin war nur wenige Monate nach ihrem Antritt wieder geschasst worden. Fixler verbreitete dann über die Wirtschaftszeitung "Wall Street Journal", dass die Fondstochter der Deutschen Bank sich in punkto Nachhaltigkeit besser nach außen darstelle, als es tatsächlich der Fall sei. Sie habe intern auf falsche Angaben in Nachhaltigkeitsberichten hingewiesen und Verbesserungen angeregt. Ob dieser Kritik sei sie dann entlassen worden.

Ermittlungen von US-Behörden
Die DWS wiederum wies Fixlers Vorwürfe zurück. Dennoch kann der Fall noch weitere Folgen haben. Die US-Börsenaufsicht SEC sowie das US-Justizministerium untersuchen die Vorgänge. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob die DWS die von Fixler vorgebrachten Vorwürfe an die Behörden hätte melden müssen. Daraufhin gab der Kurs der DWS-Aktie deutlich nach und erholte sich bislang nicht gänzlich. Dem Geschäfts selbst schadete das Drama bislang offenbar nicht. Der Anbieter meldet hohe Mittelzuflüsse.

Die DWS begrüßte das Urteil des Frankfurter Arbeitsgerichts. Fixler hingegen zeigte sich enttäuscht. Sie habe erwartet, dass das Gericht eingehender ihre Vorwürfen diskutieren und ihr die Gelegenheit zu einer Stellungnahme einräumen würde. Sie sei zudem schockiert, dass die Verhandlung nicht einmal eine halbe Stunde gedauert habe. Ob sie in Berufung gehe, werde sie zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Da bei der Urteilsverkündung, anders als bei der Verhandlung, keine Vertreter der beiden Parteien anwesend waren, trug die Richterin die Begründung des Urteils nicht vor. (ert)