Der Bundesrat hat heute auf seiner Sitzung die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ohne Änderungen durchgewinkt. Der federführende Wirtschaftsausschuss und der Rechtsausschuss der Länderkammer haben bereits vergangene Woche empfohlen, der Verordnung in der vom Bundestag bestätigten Fassung in unveränderter Form zuzustimmen.

Nun muss die VersVermV nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, dann kann sie endgültig in Kraft treten. Das sollte noch dieses Jahr geschehen. Damit haben Versicherungsvermittler endgültig Gewissheit bei wichtigen Punkten wie der Weiterbildungspflicht oder der Vermeidung von Interessenskonflikten. 

Eigentlich hätte die VersVermV bereits Ende Februar zeitgleich mit dem Start der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, die sie ergänzt, starten sollen. Ein erster Entwurf der VersVermV lag bereits Ende Oktober 2017 vor. Allerdings hat das Bundeskabinett den Text erst im Juni verabschiedet. Daraufhin musste er noch vom Bundestag bestätigt werden: Das Parlament hatte sich im Zuge der Verabschiedung des deutschen IDD-Umsetzungsgesetzes ein Mitspracherecht bei der Verordnung ausbedungen. Der Bundestag nickte die VersVermV dann Ende September ab. (jb)